Die Evangelisch-reformierte Kirche ist die einzige der EKD die kein geschlossenes Gebiet aufzuweisen Dies liegt in der Historie der reformierten in Deutschland die eine Minderheit unter den Gemeinden ausmachen. Reformierte Gemeinden entstanden meist von Basis her oder wurden nur in kleineren eingeführt. Die Einzelgemeinden waren oft über eine Zeit nahezu vollständig autonom. Sie schlossen sich wenn überhaupt - dann erst sehr spät übergeordneten Verbünden oder Kirchen zusammen. Dabei ist zu bemerken dass z.B. reformierte Gemeinden die ca. 1850 zu Preußen gehörten sich der Union lutherischen und reformierten Gemeinden (Preußische Kirchenunion) angeschlossen oder teilweise auch anschließen mussten weil der seinerzeit nur eine einheitliche protestantische Landeskirche in seinem Königreich wollte. gehören z.B. viele reformierten Gemeinden im heutigen aufgrund der seinerzeitigen Union zu den jeweiligen und nicht zur Evangelisch-reformierten Kirche.
Die meisten reformierten Gemeinden die heute Evangelisch-reformierten Kirche gehören befinden sich im nordwestlichen Niedersachsen weitere verteilen sich auf das restliche und auf Bayern. Ferner gehören einzelne Gemeinden Baden-Württemberg Hessen Mecklenburg und Sachsen zur Landeskirche. In all diesen Gebieten es auch lutherische oder unierte Gemeinden. So es sein dass es in einer Stadt lutherische bzw. unierte Gemeinden gibt die zur Landeskirche gehören und daneben eine oder mehrere Gemeinden die zur Evangelisch-reformierten Kirche gehören. Darüber gibt es bis heute in Deutschland aber reformierte Einzelgemeinden die nicht zur Evangelisch-reformierten Kirche gehören. Sie gehören der Regel jedoch - wie die Evangelisch-reformierte selbst auch - zum Reformierten Bund dem "Dachverband" nahezu aller reformierten Gemeinden Deutschland.
Die reformierten Gemeinden der heutigen Evangelisch-reformierten haben eine sehr unterschiedliche Geschichte und Tradition. alle zu beschreiben würde den Rahmen dieses sprengen weil auf jede der 142 Kirchengemeinden einzugehen wäre.
Die meisten Gemeinden gehörten im 19. zum Königreich Hannover das 1866 eine preußische Provinz wurde. Im einzelnen gehörten die Gemeinden der Provinz Hannover zu folgenden früheren
Fürstentum Ostfriesland
Grafschaft Bentheim
Niedergrafschaft Lingen und Stadt Papenburg
Herzogtum Bremen
Grafschaft Plesse
Für all diese Gemeinden der Provinz wurde 1882 eine gemeinsame Synodalordnung erlassen und durch des Königs von Preußen in Aurich eine Kirchenbehörde mit kollegialer Verfassung das gebildet. Damit war die Evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover (tatsächliche Bezeichnung "reformirt" nicht reformiert) entstanden. Das Konsistorium in Aurich war zugleich auch Provinzialkonsistorium für die lutherischen Gemeinden Nordwesten der Provinz Hannover. In den alten Provinzen hatte man 1817 eine Union zwischen lutherischen und reformierten durchgeführt. Dies ließ sich innerhalb der Provinz jedoch nicht realisieren.
In die "Evangelisch-reformirte Kirche der Provinz wurden zunächst die reformierten Gemeinden in Hannover Hannoversch-Münden Göttingen Celle Bückeburg-Stadthagen und Braunschweig nicht Diese bildeten seit dem 18. Jahrhundert die Konföderation" eine besondere Vereinigung von Gemeinden die allem aus der hugenottischen Tradition stammen. Doch die meisten dieser Gemeinden später noch der Kirche bei. Andere bildeten hingegen ab 1928 mit der Evangelisch-reformierten Gemeinde Göttingen und der Kirche Bayerns den Bund Evangelisch-reformierter Kirchen Deutschlands . Doch trat die reformierte Kirche Bayerns aus dem Bund wieder aus und schloss der Evangelisch-reformierten Kirche an (siehe unten).
Bereits seit 1866 gab es innerhalb Provinz Hannover ein (lutherisches) Landeskonsistorium in Hannover. 5 zuvor schon bestehenden Provinzkonsistorien (darunter Aurich) jedoch zunächst noch weiter geführt. Bis 1904 alle außer jenem in Aurich aufgehoben. Dies an der Besonderheit der Parität (reformiert und dieser Verwaltungsbehörde in Aurich.
Oberhaupt der Hannoverschen Provinzialkirche also sowohl lutherischen als auch der reformieren Kirche war jeweilige König von Preußen als "summus episcopus". geistliche Leitung der reformierten Kirche oblag dem in Aurich.
Nach Gründung der Evangelisch-reformirten Kirche der Hannover 1882 wurden weitere Gemeinden aufgenommen und 1886 die unierte Kirchengemeinde Freren/Emsland 1901 die evangelisch-reformierte Gemeinde Hannovers. Ferner entstanden jenen Jahren auch neue reformierte Gemeinden u.a. Hameln und Hildesheim.
Nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des Kirchenregiments) wurden beide Kirchen der Provinz Hannover indem sie 1922 eigene Verfassungen erhielten. Das paritätisch besetzte in Aurich wurde in ein reformiertes Konsistorium und das Landeskonsistorium in Hannover wurde nunmehr alle lutherischen Gemeinden innerhalb der Provinz Hannover Die von Aurich aus verwaltete Kirche nannte nunmehr Evangelisch-reformierte Landeskirche der Provinz Hannover . Das Konsistorium in Aurich wurde zum Die Verfassung der Kirche trat jedoch erst 1925 endgültig in Kraft. In der Folgezeit weitere Gemeinden in die Kirche aufgenommen: Bereits die reformierten Gemeinden Altona Celle und Hannoversch-Münden die reformierte Gemeinde Lübeck und 1937 die Gemeinden in Rinteln und Möllenbeck die zuvor Evangelischen Landeskirche von Kurhessen-Waldeck gehört hatten. Das der Landeskirche reichte nunmehr erstmals über die der Provinz Hannover hinaus. Doch erst nach Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates Preußen 1947 passte sich der Name der Kirche neuen Verhältnissen an. Ab 1949 nannte sich die Landeskirche Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland welche Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in (EKD) wurde.
Im Jahre 1951 schloss sich die Stuttgarter reformierte Gemeinde die vorher zeitweise zur Evangelischen Landeskirche in Württemberg gehört hatte. In den 1950er Jahren die Kirchenleitung wegen der besseren Verkehrsanbindung (Bahnanschluss) Aurich nach Leer (Ostfriesland) um. 1959 gab sich die Evangelisch-reformierte Kirche in eine neue Verfassung die inhaltlich aber im die alte Verfassung von 1922 bestätigte.
1989 erfolgte schließlich die wohl größte äußerliche der Landeskirche. Damals schloss sich die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern an und die vergrößerte Kirche nannte ab 1. Februar 1989 Evangelisch-reformierte Kirche - Synode evangelisch-reformierter Kirchen in und Nordwestdeutschland . Zur gleichen Zeit wurde die Verfassung Kirche auch erneuert. Aus dem "Landeskirchentag" wurde "Gesamtsynode" mit dem "Präses der Gesamtsynode" an Spitze (bisher "Kirchenpräsident"). Aus dem "Landeskirchenvorstand" wurde "Moderamen der Gesamtsynode" und aus dem "Landeskirchenausschuss" der "Synodalvorstand".
Im Zuge der Wiedervereinigung beider deutscher 1990 traten 1993 auch die reformierten Gemeinden in Bützow und Leipzig mit der inzwischen gegründeten Filialgemeinde der Evangelisch-reformierten Kirche bei. Ein Jahr später wurde Chemnitz-Zwickau eine selbständige Gemeinde. Als bislang Gemeinde trat 1996 die "Wallonisch-Niederländische Gemeinde Hanau" der Evangelisch-reformierten bei. Sie gehört seither ebenso wie die Leipzig Chemnitz-Zwickau und Stuttgart mit allen bayerischen zum Synodalverband XI.
Anders als bei den lutherischen Landeskirchen es bei der "Evangelisch-reformierten Kirche" keine Hierarchie eigentlichen Sinne. Die Kirche wird von der her verwaltet und gibt nur diejenigen Aufgaben nächst höhere Instanzen ab die sie vor nicht erledigen kann. Man nennt dies eine Struktur. Die Leitung der Gesamtkirche obliegt der Gesamtsynode (bis 1989 Landeskirchentag) mit einem Präses der Gesamtsynode (bis 1989 Kirchenpräsident) an der Spitze. Generalsynode tagt in Leer. Sie wird von 11 Synodalverbänden gewählt. Seine Mitglieder nennt man Die Generalsynode wählt im Rhythmus von Jahren aus ihrer Mitte das Moderamen der Gesamtsynode (bis 1989 Landeskirchenvorstand) die ständige Vertretung Gesamtsynode mit dem Kirchenpräsidenten (bis 2004 Landessuperintendent) als geistlichem Leiter Landeskirche an der Spitze. Dem Moderamen gehören dem Kirchenpräsidenten der Präses der Gesamtsynode (bis 1989 Kirchenpräsident) und weitere Synodale
Das Moderamen wählt den Synodalrat (bis 1989 Landeskirchenrat) ein 4köpfiges Leitungsgremium Kirche. Ihm gehören als hauptamtliches Mitglied der Kirchenpräsident sowie ehrenamtliche Synodale an.
Bis 2004 gehörten dem Moderamen der Gesamtsynode und dem Synodalrat sowohl der Landessuperintendent als geistlicher Leiter der Kirche als der Präsident des Synodalrats (bis 1989 Präsident des Landeskirchenrats) als Leiter der Kirche an. Diese beiden hauptamtlichen der Kirche wurden jedoch mit Wirkung vom Mai 2004 zum Amt des "Kirchenpräsidenten" verschmolzen.
Das Amt wurde erst zum 1. 2004 neu geschaffen und vereinigt die beiden Leitungsämter der Kirche "Landessuperintendent" und "Präsident des die nachfolgend genannt werden
Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen dem "Kirchenrat" bzw. die zusammen mit den Pfarrern die Gemeinde Die Mitglieder des Kirchenrats bzw. Presbyteriums nennt Kirchenälteste bzw. Presbyter. Sie werden von den gewählt. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Synodalverband (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar) mit einer gewählten Synodalverbandssynode und einem als Leitungsgremium dem ein Präses vorsteht. Die sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die 11 Synodalverbände bilden die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar) . Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelisch-reformierten Kirche
Die Gemeinden der Evangelisch-reformierten Kirche singen sangen in den letzten Jahrzeiten aus einer von Gesangbüchern. Jedes Gebiet z.T. auch einzelne hatten ein eigenes Gesangbuch. Größere Verbreitung hatten allem nachfolgend genannten Gesangbücher. Ein einheitliches Gesangbuch Gemeinden der heutigen Landeskirche wurde erst mit jetzigen "Evangelischen Gesangbuch" eingeführt.
Hundert evangelische Lieder zunächst für die reformirten in Ostfriesland Emden 1852
Gesangbuch für Kirche Schule und Haus in reformirten Gemeinden Ostfrieslands Mit Genehmigung der kirchlichen Behörde herausgegeben dem Cötus der reformirten Prediger; Emden ca.
Evangelisch-reformiertes Gesangbuch ; Herausgegeben im Jahre 1929 von der Landeskirche der Provinz Hannover; später mit dem "Herausgegeben von der Evang.-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland"
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-reformierte Kirche Nordwestdeutschland Gütersloh u.a. eingeführt ca. 1969
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-reformierten Kirche evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland) die Kirche in Niedersachsen in Gemeinschaft mit der Kirche im Rheinland der Evangelischen Kirche von der Lippischen Landeskirche in Gebrauch auch in des Bundes evangelisch-reformierter Kirchen in der Bundesrepublik Gütersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn eingeführt am 1. Advent 1996
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