Das Gebiet der "Evangelischen Kirche der Sachsen" umfasst die ehemals preußische Provinz Sachsen welche heute größtenteils mit dem ehemaligen Anhalt das Bundeslandes Sachsen-Anhalt bildet. Die südlichen Teile der Kirchenprovinz heute zum Bundesland Thüringen (Propstei Erfurt-Nordhausen). Ferner liegen auch einige im Osten der Kirchenprovinz in den heutigen Brandenburg (Kirchenkreis Bad Liebenwerda) und Sachsen (Kirchenkreis Torgau-Delitzsch).
Die Geschichte der Landeskirche ist vor auch mit der Geschichte des Königreichs Preußen verbunden. Nach dem Wiener Kongress 1815 bildete der Staat Preußen seine und so entstand die Provinz Sachsen und ihr eine eigene Kirchenverwaltungsbehörde das Konsistorium in Magdeburg .
Oberhaupt der Kirche war der jeweilige von Preußen als "summus episcopus". 1817 verfügte eine Union der lutherischen und reformierten Gemeinden. Somit entstand innerhalb des Staates eine einheitliche Kirche die "Evangelische Kirche in die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen Brandenburg Pommern Posen Sachsen Schlesien Rheinprovinz und Westfalen . In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium auch 2) das für die Verwaltung der innerhalb der Provinz zuständig war. 1850 wurde in Berlin als oberste für den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet. annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte die Kirche "Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Nach dem 1. Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische Kirche Altpreußischen Union" welche durch Abtrennung der Provinz entsprechend verkleinert worden war. Die Kirche wurde mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums Berlin verwaltet.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde die ehemalige Provinzialkirche Sachsens 1947 selbständige Landeskirche mit einem Bischof an der die der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) Die Kirche gab sich am 30.6.1950 eine die am 1.10. 1950 in Kraft trat. gründete sie zusammen mit den 5 anderen Provinzialkirchen Altpreußens als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche altpreußischen Union" von 1922 die " Evangelische Kirche der Union " als eigenständige Kirche die ebenfalls der beitrat.
Die geistliche Leitung der Kirchenprovinz Sachsen bis 1947 den jeweiligen Generalsuperintendenten und seit dem Bischof.
An der Spitze der Evangelischen Kirche Kirchenprovinz Sachsen steht der Bischof (bis 1947 die "Generalsuperintendenten") der geistliche der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls der Synode gewählten 15köpfigen Kirchenleitung.
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in waren Generalsuperintendenten von denen es in ganz insgesamt 12 gab. Das Amt wurde kurz der Reformation eingeführt später wieder aufgelöst und erst 1830 erneut eingeführt. Sie hatten nach des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 die Kirchenleitung der inne.
In der preußischen Provinzialkirche Sachsens gab zunächst einen ab 1867 zwei und ab drei Generalsuperintendenten die teilweise auch den Titel trugen. Die Generalsuperintendenten waren Mitglied des Konsistoriums dessen Vorsitzende sofern das Amt des Konsistorialpräsidenten war. Ihr Titel war dort dann "Direktor". Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 waren die Oberhäupter der Provinzialkirche. Mit der Selbständigkeit der 1945 gab es nur noch einen geistlichen der seit 1947 den Titel Bischof trägt.
Generalsuperintendenten bis 1867 (soweit bekannt):
1802 - 1815 : Johann Konrad Christoph Nachtigall Generalsuperintendent in
1813 - 1815 : Carl Ludwig Nitsch Generalsuperintendent in Wittenberg
- 1829 : Ribbeck Konsistorialrat und Generalsuperintendent für den Erfurt
1812 - 1831 : Dr. Franz Bogislaus Westermeier Generalsuperintendent des in Magdeburg 1826 mit dem Titel Bischof Direktor beim Königlichen Konsistorium in Magdeburg
1832 - 1843 : Dr. Johann Heinrich Bernhard Draesecke Bischof
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode (bis 1948 "Altpreußische Generalsynode"). Deren Mitglieder Synodale werden auf 6 Jahre von den gewählt. Sie hat aber auch berufene Mitglieder solche die ihr von Amts wegen angehören. Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die politischen Parlamenten. Sie tagt in der Regel etwa einmal jährlich. Vorsitzender der Synode ist Präses.
Präses der Synode seit 1946 waren:
1946 - 1947 : Ludolf H. Müller (wurde dann Bischof)
Das Konsistorium in Magdeburg führt die laufenden Geschäfte es ist die Verwaltungsangelegenheiten zuständig und führt im Auftrag Kirchenleitung die Dienstaufsicht über die Gemeinden Kirchenkreise kirchlichen Amtsträger. Leiter des Konsistoriums ist der bzw. die Konsistorialpräsidentin.
Das Konsistoriums war bereits mit Bildung Provinz Sachsen 1815 errichtet worden. Daneben bestanden bis 1948 eigenständige "Konsistorien" für die Evangelisch-lutherischen zu Stolberg-Stolberg die Evangelisch-lutherischen Gemeinden zu Stolberg-Roßla ein Evangelisches Ministerium zu Erfurt. Bis 1918 das Amt des Konsistorialpräsidenten noch eine größere als heute.
Der Bischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche). Zu dieser gehören dem Bischof noch 14 weitere haupt- und Personen die von der Synode gewählt werden Pröpste Superintendenten und Laien.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen dem "Gemeindekirchenrat". Die dieses Gremiums heißen "Älteste". Mehrere Kirchengemeinden bilden einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar) an dessen Spitze ein Superintendent steht. Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts haben als Gremium die Kreissynode deren Mitglieder den jeweiligen Gemeindekirchenräten bestellt werden und einen
Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen eine Propstei (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) von denen es insgesamt noch 5 Diese bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar) .
Bis in die 1990er Jahre umfasste Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen insgesamt 8 und 78 Kirchenkreise sowie einen eigenen reformierten Dann wurde im Rahmen einer Strukturreform die der Propsteien und Kirchenkreis reduziert. Heute gliedert die Landeskirche nur noch in 5 Propsteien 20 Kirchenkreisen:
Propstei Erfurt-Nordhausen mit Sitz in Erfurt (1994 aus beiden bisherigen Propsteien Erfurt und Nordhausen entstanden. ihr gehören alle ehemals preußischen Gebiete im Bundesland Thüringen)
Kirchenkreis Südharz-Nordhausen mit Sitz in Nordhausen
Kirchenkreis Mühlhausen
Kirchenkreis Erfurt
Kirchenkreis Sömmerda
Kirchenkreis Henneberger Land mit Sitz in Suhl
Propstei Magdeburg-Halberstadt mit Sitz in Magdeburg (zum 1.4.1997 den beiden bisherigen Propsteien Halberstadt-Quedlinburg und Magdeburg
Kirchenkreis Egeln
Kirchenkreis Elbe-Fläming mit Sitz in Burg bei
Kirchenkreis Halberstadt
Kirchenkreis Haldensleben-Wolmirstedt mit Sitz in Wolmirstedt
Kirchenkreis Magdeburg
Propstei Halle-Naumburg mit Sitz in Halle/Saale (zum 1.10.1886 den beiden bisherigen Propsteien Halle und Naumburg
Kirchenkreis Eisleben
Kirchenkreis Halle-Saalkreis
Kirchenkreis Merseburg
Kirchenkreis Naumburg-Zeitz
Propstei Kurkreis Wittenberg
Kirchenkreis Bad Liebenwerda (im heutigen Bundesland Brandenburg)
Kirchenkreis Torgau-Delitzsch (im heutigen Bundesland Sachsen)
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche der Sachsen singen bzw. sangen in den letzten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Evangelisches Gesangbuch für die Provinz Sachsen - Auf Beschluss der Provinzialsynode ausgearbeitet herausgegeben mit Genehmigung der kirchlichen Behörden; eingeführt
Gesangbuch für die Provinz Sachsen und Anhalt ; eingeführt durch Beschluss des Provinzialkirchenrates vom
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evangelische Kirche Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt aufgrund des Beschlusses der der Kirchenprovinz Sachsen vom 14.2.1952 hrsg. von Kirchenleitung in Magdeburg am 1. Advent 1953; auch mit den Titeln "Ausgabe für die Berlin Magdeburg Greifswald und Görlitz und der Landeskirche Anhalts" bzw. "Ausgabe für die Evang. Anhalts Evang. Kirche Berlin-Brandenburg Evang. Kirche des Kirchengebietes Evang. Landeskirche Greifswald Evang. Kirche der Sachsen"
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelische Landeskirche die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg die Evangelische der schlesischen Oberlausitz die Pommersche Evangelische Kirche Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt am Cantate 1. Mai 1994
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