Das Gebiet der "Evangelischen Kirche der Oberlausitz" umfasst den westlich der Neiße gelegenen Teil der ehemals preußischen Provinz Schlesien heute den östlichen Teil des Bundeslandes Sachsen . Einige Gemeindeglieder der Evangelischen Kirche der Oberlausitz wohnen auch im Bundesland Brandenburg .
Die Geschichte der Landeskirche ist vor auch mit der Geschichte des Königreichs Preußen verbunden. Bereits ab 1531 - lange bevor an Preußen kam - wurde die Reformation eingeführt. Doch erhielten die Gemeinden erst eine Kirchenordnung (Evangelisch-lutherische Inspektions- und Presbytherialordnung) und eine Visitationsordnung. Nach dem Wiener Kongress bildete der Staat Preußen seine Provinzen so entstand die Provinz Schlesien und mit eine eigene Kirchenverwaltungsbehörde das Konsistorium in Breslau .
Oberhaupt der Kirche war der jeweilige von Preußen als "summus episcopus". 1817 verfügte eine Union der lutherischen und reformierten Gemeinden. Somit entstand innerhalb des Staates eine einheitliche Kirche die "Evangelische Kirche in die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen Brandenburg Pommern Posen Sachsen Schlesien Rheinprovinz und Westfalen . In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium auch 2) das für die Verwaltung der innerhalb der Provinz zuständig war. 1850 wurde in Berlin als oberste für den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet. annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte die Kirche "Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Nach dem 1. Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische Kirche Altpreußischen Union" welche durch Abtrennung der Provinz entsprechend verkleinert worden war. Die Kirche wurde mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums Berlin verwaltet.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Dies bedeutete die der Provinzen Ost- und Westpreußen (künftig von verwaltet) sowie die Verkleinerung der Provinzen Brandenburg Schlesien deren östliche Teile ebenso unter polnische kamen. Noch 1945 wurde unter Präses bzw. Horn die kirchliche Tradition der Schlesischen Provinzialkirche 1946 tagte im polnischen Schweidnitz die Synode Restkirche (Schlesien). Doch schon im Advent 1946 das Provinz-Konsistorium Breslau verlassen und nach Görlitz Die östlich der Neiße gelegenen Gemeinden Schlesiens in die Evangelische Kirche Augsburger Konfession in eingegliedert.
Das westlich der Neiße gelegene bei verbliebene Gebiet der schlesischen Provinzialkirche wurden zunächst der Berlin-Brandenburgischen Kirche treuhänderisch verwaltet zum 1. 1947 aber unter dem Namen "Evangelische Kirche Schlesien" eine selbständige Landeskirche die später der Kirchen in Deutschland (EKD) beitrat.
Die geistliche Leitung oblag bereits seit den Generalsuperintendenten und später den Bischöfen. Am wurde eine Verfassung verabschiedet. 1954 gründete sie mit den 5 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen Union" 1922 die " Evangelische Kirche der Union " als eigenständige Kirche die ebenfalls der beitrat.
1968 musste die Kirche ihren Namen "Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebiets" ändern weil damalige Regierung der DDR mit dem Namen "Schlesien" zu sehr die Hitler-Vergangenheit erinnert wurde. Nach der Wiedervereinigung deutscher Staaten konnte die Landeskirche 1992 jedoch umbenannt werden. Dabei erhielt sie ihre heutige "Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz".
An der Spitze der Evangelischen Kirche schlesischen Oberlausitz steht der Bischof (bis 1935 "Generalsuperintendent") der geistliche Leiter Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt. Der Bischof ist Vorsitzender der der außerdem zwei leitende Oberkonsistorialräte (ein Theologe ein Jurist) sowie der Präses der Synode
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in waren Generalsuperintendenten von denen es in ganz insgesamt 12 gab. Das Amt wurde kurz der Reformation eingeführt später wieder aufgelöst und erst 1830 erneut eingeführt. Sie hatten nach des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 die Kirchenleitung der inne.
In der schlesischen Provinzialkirche erhielten die 1935 den Titel Bischof.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode (bis 1948 "Altpreußische Generalsynode"). Deren Mitglieder Synodale werden auf 6 Jahre von den gewählt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode der Präses.
Das Konsistorium führt die laufenden Geschäfte ist für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig und führt Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht über die Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger.
Der Bischof hat seinen Amtssitz in Görlitz . Er ist Vorsitzender der Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche) der außerdem zwei Oberkonsistorialräte (ein Theologe und ein Jurist) sowie Präses der Synode angehören.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen dem "Gemeindekirchenrat". Mehrere bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar) an dessen Spitze ein Superintendent steht. Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts haben als Gremium die Kreissynode deren Mitglieder den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden und einen Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar) . Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelischen Kirche schlesischen Oberlausitz nicht.
Nach der beabsichtigten Fusion mit der Kirche in Berlin-Brandenburg hätte das bisherige Gebiet Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz einen Sprengel der neuen Kirche gebildet. Sitz der vierten innerhalb der neuen Kirche wäre damit Görlitz Nach der gescheiterten Fusion beider Landeskirchen wird somit vorerst nicht umgesetzt.
Evangelisches Kirchen-Gesangbuch (EKG) - Ausgabe für die Konsistorialbezirke Berlin Greifswald und Görlitz und der Evang. Landeskirche bzw. Ausgabe für die Evang. Landeskirche Anhalt Kirche Berlin-Brandenburg Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes Landeskirche Greifswald Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; am 1. Advent 1953
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelische Landeskirche die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg die Evangelische der schlesischen Oberlausitz die Pommersche Evangelische Kirche Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt am 22. Mai 1994
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