Das Gebiet der "Evangelischen Kirche im umfasst die bis 1945 bestehende ehemalige Rheinprovinz des Staates Preußen . Nach Auflösung des Staates Preußen wurde Gebiet nach dem Zweiten Weltkrieg auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz und Saarland aufgeteilt. Die östliche Exklave der Rheinprovinz Wetzlar ) war bereits 1932 der Provinz Hessen-Nassau worden kam somit 1945 zum Bundesland Hessen jedoch kirchlich weiterhin zum Rheinland. Somit umfasst Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland folgende in 4 Bundesländern :
Das Gebiet der Evangelischen Kirche im gehörte vor 1800 zu einer Vielzahl von Herrschaften die Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten. größten Anteil am Gebiet hatten die Kurfürsten Köln und Trier sowie die Grafen bzw. Herzöge von Kleve und Berg. Letztere führten schon sehr die Reformation ein wohingegen die Kurfürstentümer Köln und katholisch blieben. In protestantischen Gebieten war die lutherische Lehre vorherrschend doch gab es vereinzelt reformierte Gemeinden. Das Herzogtum Kleve kam im Jahrhundert an Preußen. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 konnte Preußen erhebliche vor allem auch Gebiete hinzugewinnen. Aus allen Gebieten wurden nach Wiener Kongress 1815 die beiden Provinzen Jülich-Kleve-Berg (Hauptstadt Düsseldorf) und Großherzogtum Niederrhein (Hauptstadt Koblenz) gebildet die 1822 zur Rheinprovinz vereinigt wurden.
In jenen Jahren entstanden auch die Verwaltungsstrukturen der Rheinprovinz bzw. dessen beiden Vorgängerprovinzen. Düsseldorf wurde bereits 1814 provisorisch ein Konsistorium gebildet das 1815 Oberkonsistorium für die Provinz Jülich-Kleve-Berg wurde. 23. April 1816 wurde es nach Köln verlegt. Für Provinz Großherzogtum Niederrhein wurde 1815 in Koblenz Oberkonsistorium eingerichtet. "Oberhaupt der Kirche" bzw. beider war wie in allen anderen preußischen Provinzen jeweilige König von Preußen als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine Union des lutherischen des reformierten Bekenntnisses. Somit entstand innerhalb des Preußen eine einheitliche Kirche die "Evangelische Kirche Preußen" die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Ost- und Westpreußen Brandenburg Pommern Posen Sachsen Schlesien Rheinprovinz und Westfalen . In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium auch 2) das für die Verwaltung der innerhalb der Provinz zuständig war. Innerhalb des gab es somit zunächst noch zwei Provinzialkirchenbehörden und Koblenz). Als 1822 die beiden Provinzen zur Rheinprovinz vereinigt wurde errichtete man 4 Jahre (am 16. Februar 1826 ) auch eine einheitliche kirchliche Verwaltungsbehörde das der Rheinprovinz in Koblenz. 1835 wurde der Kreis St. Wendel von Sachsen-Coburg-Gotha an Preußen übergeben und auch kirchlich
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der älteren Preußens". Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen Union". Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Am 1. Oktober 1934 übersiedelte die gesamte Kirchenleitung von Koblenz Düsseldorf.
1937 wurde durch das Groß-Hamburg-Gesetz der Landkreis Birkenfeld der bisher zum Land Oldenburg gehörte Rheinprovinz angegliedert. Die Evangelische Kirche dieses Gebietes nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 von selbständig geworden. Sie schloss sich mit ihren Pfarrstellen 1937 der Evangelischen Kirche der Rheinprovinz
Nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates Preußen wurden die noch verbleibenden 6 alten Provinzen zu selbständigen Landeskirchen. Sie traten alle der Kirche in Deutschland" EKD bei. Die rheinische Provinzialkirche erhielt am November 1948 eine neue Verfassung und bezeichnet sich als "Evangelische Kirche im Rheinland". Das Konsistorium zum Landeskirchenamt. 1954 gründete sie zusammen mit den 5 ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen der altpreußischen Union" von 1922 die " Evangelische Kirche der Union " als eigenständige Kirche die ebenfalls der beitrat.
Die Leitung der Kirche liegt bei Landessynode die in der Regel einmal jährlich in der zweiten Januarwoche tagt. Außerhalb ihrer wird die Kirche von der Kirchenleitung außerhalb Zusammenkünfte vom Präses geleitet.
An der Spitze der Evangelischen Kirche Rheinland steht der Präses der von der Landessynode gewählt wird. Er darf bei seiner das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dann aber bis zur turnusmäßigen Neuwahl - nach acht Jahren - im Amt bleiben. Präses ist geistlicher und juristischer Leiter der sowie Vorsitzender der Landessynode.
Vor 1948 gab es 3 Ämter der Kirchenleitung einen Generalsuperintendenten als geistlichen Leiter Präsidenten des Konsistoriums als juristischen Leiter und Präses als Vorsitzenden des Synode.
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in waren Generalsuperintendenten von denen es in ganz insgesamt 12 gab. Das Amt des Generalsuperintendenten kurz nach der Reformation eingeführt später wieder und dann erst 1828 erneut eingeführt. Die wurde jedoch erst 1836 erlassen. Bis 1877 die Generalsuperintendenten in der Rheinprovinz gleichzeitig auch des Konsistoriums. Danach wurde das Amt des eingeführt. Den Präses als Vorsitzender der Synode es in der Rheinprovinz ab 1835.
Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 bildeten die Generalsuperintendent Präsident des Konsistoriums Präses die Kirchenleitung der rheinischen Provinzialkirche. Nach des Staates Preußen im Jahre 1947 wurde rheinische Provinzialkirche formell selbständig und das neue des Präses eingeführt der nunmehr alle 3 Ämter in einer Person vereinigt.
Nach 1933 versuchte der nationalsozialistische Staat streng hierarchische Ordnung durchzusetzen. So wurde 1934 Hermann Joseph Oberheid als Bischof des evangelischen Bistums Köln-Aachen installiert. Faktisch er Ende des Jahres bereits wieder entmachtet wirkte fortan für die Kirchenbewegung Deutsche Christen Richtung).
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode . Deren Mitglieder die Synodale werden auf Jahre von den Kreissynoden entsandt. Die Aufgabe Synode ist ähnlich wie die von politischen Sie tagte bis 1975 in Bad Godesberg seither in Bad Neuenahr-Ahrweiler . Vorsitzender der Synode ist der Präses .
Der Präses hat seinen Amtssitz in Düsseldorf. Er Vorsitzender der auf 8 Jahre gewählten Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche) wobei die Hälfte Mitglieder alle 4 Jahre neu gewählt wird. Kirchenleitung gehören neben dem Präses selbst noch weitere Mitglieder (6 hauptamtliche und 9 nebenamtliche) Stellvertreter des Präses sind ein theologischer Vizepräses ein juristischer Vizepräsident welche beide zu den hauptamtlichen Kirchenleitungsmitgliedern gehören.
Sie alle arbeiten im Landeskirchenamt (früher der Verwaltungsbehörde der Landeskirche.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen dem Presbyterium. Deren heißen "Presbyter" bzw. "Presbyterinnen". Dem Presbyterium gehören die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde an. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar) an dessen Spitze ein Superintendent steht. Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts haben als Gremium die Kreissynode deren Mitglieder den jeweiligen Presbyterien der Kirchengemeinden entsandt werden einen Kreissynodalvorstand. Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar) . Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelischen Kirche Rheinland nicht.
Die 46 Kirchenkreise sind in 811 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden groß wurden dass man sie aufteilte und neue Kirchengemeinden entstanden.
Die Gemeinden der Evangelischen Landeskirche im singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten allem aus folgenden Gesangbüchern:
Evangelisches Gesang-Buch ; Herausgegeben nach den Beschlüssen der Synoden Jülich Cleve Berg und von der Grafschaft Elberfeld 1834
Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen Dortmund 1883
Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen (mit dem Stammteil "Lieder des Deutschen Gesangbuches nach den Beschlüssen des Deutschen Evang. Dortmund 1929
Evangelisches Kirchengesangbuch Ausgabe für die Landeskirchen Rheinland Westfalen Lippe; Bielefeld u.a. 1969
Evangelisches Gesangbuch Ausgabe für die Evangelische Kirche im die Evangelische Kirche von Westfalen die Lippische in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland) in Gebrauch in den evangelischen Kirchen im Großherzogtum Luxemburg; 1996
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