Hauptkirche der Evangelischen Kirche in Hessen Nassau ist die Pauluskirche in Darmstadt. Weitere Kirchen sind die Katharinenkirche in Frankfurt am und die Marktkirche in Wiesbaden . Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Arnoldshain (Gemeinde Schmitten Hochtaunuskreis).
Die Evangelische Kirche in Hessen und wurde 1946/47 durch Vereinigung von 3 selbständigen gebildet. Dabei handelte es sich um die Evangelische Landeskirche in Hessen die Evangelische Landeskirche in Nassau und die Evangelische Landeskirche Frankfurt am Main . Bereits 1934 waren die drei Landeskirchen dem Druck des Kirchenkampfes formell vereinigt worden wurde diese Vereinigung nicht akzeptiert und auch richtig umgesetzt. Alle drei Landeskirchen haben eine unterschiedliche Geschichte auf die im Folgenden näher wird:
Die Evangelische Landeskirche in Hessen ist untrennbar mit der Geschichte der Hessen-Darmstadt verbunden die nach Teilung des Landes entstanden war. Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt führte 1524 Reformation nach Vorbild Martin Luthers ein. Doch gab es auch reformierte 1607 gründete Hessen-Darmstadt die lutherische Universität Gießen Gegenpol zu der nur wenige Kilometer nördlich älteren reformierten Universität Marburg an der Lahn . 1638 erhielt die Landgrafschaft eine kirchliche das Konsistorium in Darmstadt. 1803 stieg die zum Großherzogtum auf und 1817 fasste die Preußen eingeführte Union zwischen lutherischen und reformierten auch in Hessen-Darmstadt Fuß doch wurde eine Vereinigung beider Bekenntnisse zunächst nicht vollzogen. 1838 für alle Gemeinden ein Oberkonsistorium eingerichtet das aus lutherischen reformierten und unierten Gemeinden bestehende Kirche im Großherzogtum Hessen verwaltete und an Spitze ein Präsident stand. 1874 erhielt die eine Verfassung. Oberhaupt der Kirche war jedoch Großherzog von Hessen-(Darmstadt) bzw. vor 1803 der von Hessen-Darmstadt als "summus episcopus". Nach 1918 des landesherrlichen Kirchenregiments) erhielt die Landeskirche eine Verfassung. Oberhaupt war danach der "Kirchenpräsident" bzw. der zugleich Präsident des Landeskirchenamts war. 1934 die Evangelische Landeskirche in Hessen dann mit beiden anderen Kirchen vereinigt.
Die Evangelische Landeskirche in Nassau ist untrennbar mit der Grafschaft bzw. Herzogtum_Nassau verbunden. Die nassauischen Lande wurden 1255 in die Linien Nassau-Weilburg (walramische Linie) und (ottonische Linie). Die wallramische Linie wurde bei Reformation überwiegend lutherisch die ottonische Linie überwiegend Nach dem Wiener Kongress 1815 wurden die Nassauischen Lande unter Abtrennung Siegen wieder zusammengeführt (Herzogtum Nassau Hauptstadt Wiesbaden) 1817 erfolgte eine Union der lutherischen und Gemeinden. Oberhaupt der Evangelischen Landeskirche in Nassau bis 1866 der jeweilige Herzog von Nassau. Leiter der Kirche waren ab 1817 zunächst reformierter (Friedrich Giessen) und ein lutherischer (namens Generalsuperintendent. 1827 setzte der Herzog einen Landesbischof zwar den bisherigen Generalsuperintendenten Müller ein (später August Ludwig Christian Heydenreich dieses Amt inne) er selbst als Oberhaupt von Nassau "Landesbischof" "summus episcopus" war.
1866 wurde das Land Nassau von Preußen und mit dem ehemaligen Kurfürstentum Hessen (Hauptstadt sowie der ehemals Freien Reichsstadt Frankfurt am zur Provinz Hessen-Nassau (Sitz: Kassel) vereinigt. Innerhalb neuen Provinz bildete das ehemalige Land Nassau Regierungsbezirk Wiesbaden. Für die kirchliche Verwaltung dieses errichtete Preußen 1867 ein Konsistorium an dessen ein Konsistorialpräsident stand. Die Nassauische Kirche wurde nur noch als "Konsistorialbezirk Wiesbaden" geführt. Eine mit der Evangelischen Landeskirche von Preußen (Evangelische der Altpreußischen Union) wurde nicht umgesetzt.
Oberhaupt der Kirche bzw. des Konsistorialbezirks war somit ab 1866 der König von Geistliche Leiter der Kirche war Generalsuperintendenten bzw. ab 1866 zunächst Ludwig Wilhelm Wilhelmi. Nach (Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments) wurde der Konsistorialbezirk als eigenständige Landeskirche mit einem Generalsuperintendenten an Spitze weitergeführt. 1925 wurde sie wieder in Kirche in Nassau" umbenannt und erhielt einen an der Spitze. Das Konsistorium wurde zum der Konsistorialpräsident zum "Präsidenten des Landeskirchenamts". 1934 die nassauische Landeskirche mit der "Evangelischen Landeskirche am Main" und der "Evangelischen Landeskirche in vereinigt.
Die Evangelische Landeskirche Frankfurt am Main ist die Landeskirche der früheren Freien Frankfurt am Main. In Frankfurt wurde 1533 Reformation eingeführt. Es gab zunächst sowohl reformierte auch lutherische Gemeinden welche etwa in gleicher vertreten waren. Ab 1594 waren jedoch meist noch Lutheraner in der Stadt. Die Reformierten mussten nach Hanau. Erst 1806 erfolgte eine Gleichberechtigung beider Konfessionen innerhalb der "Frankfurter Evangelischen
Nachdem die Freie Stadt Frankfurt 1866 Preußen annektiert worden war bildete sie kirchlich einen lutherischen und einen reformierten Konsistorialbezirk innerhalb Provinz Hessen-Nassau. 1899 wurden beide Konsistorialbezirke zum Frankfurt" vereinigt. Es handelte sich somit um Verwaltungsgemeinschaft beider Konfessionen. Das Wort "Union" wurde vermieden. Nach 1918 wurde die Kirche unter Bezeichnung "Evangelische Kirche im Konsistorialbezirk Frankfurt" bzw. Landeskirche in Frankfurt" als selbständige Landeskirche weiter bevor sie 1934 mit der "Evangelischen Landeskirche Nassau" und der "Evangelischen Landeskirche in Hessen" wurde.
Oberhaupt der Landeskirche war seit Ende 19. Jahrhunderts formal der König von Preußen. facto gab es jedoch einen juristischen Präsidenten der Spitze der Kirche der gleichzeitig Präsident Konsistoriums war. Als Geistliche Leiter fungierten die des juristischen Präsidenten. Sie waren "Repräsentanten der Bis 1932 hatte Dr. Johannes Kübel dieses inne. Das "Parlament" der Kirche hieß "Landeskirchenversammlung".
Am 12. September 1933 tagten die von Hessen-Darmstadt Nassau und Frankfurt um die der Kirchen ab 1934 zu beschließen. Präsident vereinigten Synode wurde Herr Jäger. Die Synode die Verfassung der neuen "Evangelischen Kirche Nassau-Hessen" der ursprüngliche Name) zu der auch Kassel beitreten sollte was dann aber nicht geschah. wurde diese Vereinigung durchgesetzt. Nach Ende des Weltkriegs tagte 1945 ein Landesbruderrat der die von 1934 aufhob. Doch tagte 1946 erneut gemeinsame Synode unter Präsident Dr. Hans Wilhelmi Frankfurt welche den Zusammenschluss der drei Kirchen beschloss. Der offizielle Gründungstag wurde auf den Oktober 1947 festgelegt. Zwei Jahre später erhielt neue Kirchen nunmehr unter der Bezeichnung "Evangelische in Hessen und Nassau" eine neue Verfassung.
An der Spitze der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau steht der Kirchenpräsident der von der Landessynode auf 8 Jahre gewählt wird. Er mit seinem Stellvertreter und den auf 6 gewählten Pröpsten das "Leitende Geistliche Amt" der In der Regel geht der Landesbischof nach seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine genannte Landessynode . Deren Mitglieder die Synodale werden von Dekanatssynodalen gewählt und zum Teil von der berufen. Sie tagt 2 bis 3 mal Jahr in Frankfurt am Main . Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die politischen Parlamenten.
Leitungsgremium der Kirchensynode ist der "Kirchensynodalvorstand" Vorsitzender der Präses ist. Seit 1984 hat Dr. Karl Schäfer diese Amt inne. Vorgänger waren u.a. Hans Wilhelmi (ab 1936) und Dr. Otto Kissel (bis 1986).
Der Kirchenpräsident hat seinen Amtssitz in Darmstadt bei "Kirchenverwaltung der EKHN". Er ist Vorsitzender der ("Regierung der Kirche") die mit dem Stellvertreter Kirchenpräsidenten einem Propst dem Leiter der Kirchenverwaltung Mitgliedern des Kirchensynodalvorstands und zwei Gemeindegliedern als Mitglieder zusammen mit dem "Leitenden Geistlichen Amt" Landeskirche leitet. Das "Leitende Geistliche Amt" ist kollegiales Amt das aus dem Kirchenpräsident seinem und den Pröpsten gebildet wird.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen und den Pfarrern. Kirchengemeinden bilden zusammen ein Dekanat (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar) an dessen Spitze ein Dekan steht. Dekanate sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts haben als Gremium die Dekanatssynode mit einem Die Mitglieder der Dekanatssynode werden von den Kirchenvorständen der Kirchengemeinden gewählt. Mehrere Dekanate bilden zusammen eine Propstei (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) an dessen Spitze der Propst steht. Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die 6 Propsteien zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar) .
Vor einigen Jahren gab es noch Propsteien. Damals gab es noch eine "Propstei mit Sitz in Offenbach und eine "Propstei mit Sitz in Darmstadt. Ferner hieß die Rhein-Main damals noch "Propstei Frankfurt".
Die 6 Propsteien gliedern sich in 51 Dekanate . Vor wenigen Jahren waren es noch Dekanate. Durch eine Reform wurden jedoch einige zu Größeren zusammen gelegt.
Die 51 Dekanate sind in 1.184 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden groß wurden dass man sie aufteilte und neue Kirchengemeinden entstanden.
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche in und Nassau singen bzw. sangen in den Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Nassau
Gesangbuch für die evangelisch-christlichen Einwohner des Herzogthums bzw. mit dem Titel "Gesangbuch für evangelisch-christliche Kirche in Nassau"
Evangelisches Gesangbuch herausgegeben von der Bezirkssynode Wiesbaden Wiesbaden 1895 bzw. mit späteren Titeln für die Evangelische Landeskirche in Nassau" und Landeskirche Nassau-Hessen: Gesangbuch für den Bereich der Evangelischen Landeskirche in Nassau"
Frankfurt
Frankfurtisches neues Gesangbuch zur Beförderung der öffentlichen häuslichen Andacht Frankfurt am Main 1788
Gesangbuch für den öffentlichen Gottesdienst der evangelisch-protestantischen der freien Stadt Frankfurt Frankfurt am Main 1825 eingeführt für Konfessionen ab 1867 mit einem Anhang
Frankfurter Evangelisches Gesangbuch Frankfurt am Main 1881
Frankfurter Evangelisches Gesangbuch Frankfurt a.M. 1927 eingeführt aufgrund des der Landeskirchenversammlung der Evang. Landeskirche Frankfurt am vom 26.11.1926 am 22.1.1927
Hessen-Darmstadt
Hessen-Darmstädtisches allgemeines Gesang-Buch auf Höchste Landesfürstliche Verordnung hrsg. im 1788
Allgemeines Evangelisches Gesangbuch für das Großherzogthum Hessen Darmstadt eingeführt 1825
Gesangbuch für die Evangelische Kirche im Großherzogtum Darmstadt 1880 bzw. mit dem Titel der Evangelischen Landeskirche Nassau-Hessen für Hessen"
Gesamte Landeskirche
Evangelisches Kirchengesangbuch Ausgabe für die Evangelische Kirche in und Nassau Darmstadt 1950 hrsg. auf Beschluss Ersten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen Nassau vom 14. April 1950
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelische Kirche Hessen und Nassau Frankfurt am Main 1993 Beschluss der 8. Kirchensynode der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau vom 3.12.1993 herausgegeben und Oktober 1994 eingeführt
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