Die Fürsten von Anhalt führten in Fürstentum sehr früh die Reformation nach lutherischem Bekenntnis ein. Doch trat das Fürstentum zum reformierten Bekenntnis über so dass nach der von 1606 zunächst 4 reformierte Landeskirchen bestanden. Anhalt-Zerbst 1646 wieder lutherisch. Köthen wurde 1699 und 1702 ebenfalls zum Teil wieder lutherisch doch in ganz Anhalt der reformierte Glaube weiterhin
Bei Gründung des Deutschen Bundes 1815 bestanden 3 souveräne anhaltinische Staaten: Anhalt-Bernburg seit 1806 Herzogtum war Anhalt-Dessau das seit Herzogtum war und Anhalt-Köthen. das seit 1807 war. Diese drei Staaten wurden 1863 zum Herzogtum Anhalt vereinigt. Vor 1800 gab es u.a. die Staaten Anhalt-Aschersleben Anhalt-Zerbst sowie diverse Nebenlinien.
Auf kirchliche Seite wurde 1820 in und 1827 in Dessau eine Union zwischen und reformierten Gemeinden durchgeführt ("unierte Landeskirchen"). In erfolgte diese Union erst 1880. Doch gab bereits seit der Wiedervereinigung der anhaltinischen Staaten Jahre 1863 eine einheitliche Landeskirche die zwischen und 1878 eine synodale Grundlage erhielt.
Oberhaupt der "Evangelischen Kirche Anhalts" bzw. Vorgängerkirchen war der jeweilige anhaltinische Fürst als episcopus". Die geistliche Leitung hatten die Superintendenten. dem 1. Weltkrieg musste der Fürst von Anhalt abdanken des landesherrlichen Kirchenregiments). Die Landeskirche gab sich eine neue Verfassung die am 14.8.1920 in trat. Oberhaupt der Kirche ist seither ein der seit 1957 den Titel Kirchenpräsident führt. der Landeskirche ist das "Landeskirchenamt". 1960 trat Evangelische Landeskirche Anhalts der Evangelische Kirche der Union bei. Nach deren Auflösung 2003 wurde Mitglied der Union Evangelischer Kirchen .
An der Spitze der Evangelischen Landeskirche steht der Kirchenpräsident (bis 1957 "Oberkirchenrat") ein von der Landessynode gewählter Theologe. Er ist Vorsitzender des einem Kollegium dem neben dem Kirchenpräsident die des Landeskirchenamts ("Oberkirchenräte") angehören.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode . Deren Mitglieder die Synodale werden von Ältesten der Kirchenkreise gewählt und z.T. von Kirchenleitung berufen. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie von politischen Parlamenten.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präses der Synode derzeit Dr. Alwin Fürle. Sein Vorgänger Dipl.-Ing. Dr. Siegfried Braun. Der Präses der und sein Stellvertreter bilden das "Präsidium der das wiederum zusammen mit 2 weiteren gewählten der Synode und dem Landeskirchenrat die Kirchenleitung Evangelischen Landeskirche Anhalts bildet.
Da die Synode nur selten tagt es verschiedene Ausschüsse die öfters tagen
Der Kirchenpräsident hat seinen Amtssitz in Dessau. Im Landeskirchenamt wird die Landeskirche vom Landeskirchenrat dem ständigen Leitungsgremium der Kirche ("Regierung" Kirche) und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwaltet. Landeskirchenrat gehören die Dezernatsleiter des Landeskirchenamtes (sie den Titel "Oberkirchenrat") sowie der Kirchenpräsident an.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen den "Gemeindekirchenräten". Die dieser Gemeindekirchenräte heißen "Älteste" oder auch "Gemeindekirchenrat". Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar) an dessen Spitze ein Kreisoberpfarrer steht. Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts haben als Gremium die Kreissynode deren Mitglieder den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden. Die 5 Kirchenkreise bilden zusammen die (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar) Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung den Regierungsbezirken vergleichbar) gibt es in Anhalt nicht.
Die 5 Kirchenkreise sind in ca. 190 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden groß wurden dass man sie aufteilte und neue Kirchengemeinden entstanden.
Die Gemeinden der Evangelischen Landeskirche Anhalts bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor aus folgenden Gesangbüchern:
Evangelisches Gesangbuch für das Herzogtum Anhalt (bzw. für die Anhaltinische Landeskirche) Hrsg. der kirchlichen Verordnung vom 15. Februar 1883
Gesangbuch für die Provinz Sachsen und Anhalt eingeführt durch Beschluss des Landeskirchenrates vom
Evangelisches Kirchen-Gesangbuch Ausgabe für die Konsistorialbezirke Berlin Magdeburg und Görlitz und für die Evangelische Landeskirche Berlin ca. 1950 bzw. mit dem Titel Kirchengesangbuch .Ausgabe für die Evang. Landeskirche Anhalt Kirche Berlin-Brandenburg Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes Landeskirche Greifswald Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen"
Evangelisches Gesangbuch Ausgabe für die Evangelische Landeskirche Anhalts Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg die Evangelische Kirche schlesischen Oberlausitz die Pommersche Evangelische Kirche die Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt am Osterfest April 1994
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