Hauptkirche der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die Stiftskirche Stuttgart. Hier wurde 1534 die evangelische Predigt in Württemberg gehalten. Weitere bedeutende sind das Ulmer Münster die Kilianskirche Heilbronn die Marienkirche Reutlingen die Stadtkirche St. Dionysius in Esslingen . Eine besondere Bildungseinrichtung der Landeskirche ist Tübinger Stift . Die Landeskirche unterhält auch in Bad eine Evangelische Akademie .
Herzog Ulrich von Württemberg setzte 1534 in seinem Herzogtum die Reformation für Württemberg durch. Dies war das der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Der Herzog der jeweilige König von Württemberg war damit Oberhaupt der Landeskirche als sog. "summus episcopus" der jeweilige Herrscher vereinigte die weltliche und kirchliche Macht. Die bisherigen katholischen Bischöfe hatten Rechte mehr. Als Reformator des Landes wurde Johannes Brenz (er ist in der Stiftskirche Stuttgart eingesetzt der die Reformation im Sinne von Martin Luther ausbreitete. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg damit von Anfang an eine Lutherische Kirche doch ist die Gottesdienstform der reformierten Tradition verpflichtet d.h. die Gottesdienstfeier wird abgehalten (Oberdeutsche Form). Die in lutherischen Gemeinden übliche Form der Lutherischen Messe wird nur praktiziert.
Mit dem Herzogtum Württemberg später Königreich wuchs auch das Gebiet der Landeskirche entsprechend Seit dem späten 19. Jahrhundert entstanden auch bisher römisch-katholischen Gebieten (Süd-)Württembergs evangelische Gemeinden.
Zur Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten wurde des Kultministeriums in Württemberg (heute Kultusministerium) eine eingerichtet welche die Bezeichnung "Konsistorium" erhielt. An Spitze stand der Konsistorialpräsident.
Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der König von Württemberg abdanken. Kirche hatte somit formal kein Oberhaupt mehr. übernahmen zunächst die geistlichen Leiter der Kirche und der Konsistorialpräsident die Leitung der Kirche. gab sich die Württembergische Landeskirche eine Verfassung setzte einen "Kirchenpräsidenten" als Oberhaupt der Kirche der ab 1933 den Titel "Landesbischof" erhielt.
Eine Besonderheit der Württembergischen Landeskirche ist enge Verbindung mit dem Pietismus . Im frühen 18. Jahrhundert war Württemberg das größte protestantische Territorium ansonsten katholischen Südwesten Deutschlands. Deshalb wurde von der Obrigkeit besonders streng auf die Einhaltung lutherischen Bekenntnisses geachtet was oft zu einem Dogmatismus in der Theologie führte. Als Gegenbewegung sich der Pietismus dessen wichtigstes Kennzeichen bis die persönliche Frömmigkeit ist. Das Verhältnis von Landeskirche und Pietisten war oft schwierig allerdings es auf beiden Seiten immer wieder Menschen Verständnis für den jeweils anderen hatten so sich die meisten pietistischen Gruppen innerhalb der entwickelten. Noch heute machen die Pietisten einen Anteil der ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft in der Landeskirche Viele Kirchengemeinden im altwürttembergischen Raum haben bis heute pietistische Prägung.
An der Spitze der Evangelischen Landeskirche Württemberg steht der Landesbischof (bis 1933 "Kirchenpräsident") der von der Landessynode mit einer 2/3-Mehrheit gewählt wird. Seine ist grundsätzlich auf Lebenszeit endet jedoch spätestens Vollendung des 68. Lebensjahres. In der Regel er jedoch bereits nach Vollendung seines 65. in den Ruhestand so dass ein neuer gewählt werden muss. Der Landesbischof hat einen und einen juristischen Vertreter. "Theologischer Vertreter" ist dienstälteste der insgesamt 4 Prälaten ("Regionalbischöfen"). "Juristischer ist der Direktor des Oberkirchenrats der früher die Bezeichnung "Vizepräsident" führte.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode . Sie wird in Württemberg als einziger der EKD direkt von den Gemeindegliedern gewählt Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von Parlamenten. Die Mitglieder der Synode heißen "Synodale" werden in Wahlkreisen gewählt.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode . Gegenwärtig ist es Horst Neugart Präsident 13. Landessynode (seit 2001). Seine beiden Vorgänger Präsidentin der Synode Dorothee Jetter und Präsident Synode Dr. Oswald Seitter.
Der Landesbischof hat seinen Amtssitz in Stuttgart. Er Vorsitzender des Oberkirchenrats der nach der Verfassung der Landeskirche Kollegium definiert wird. Diesem Kollegium das quasi "Regierung" der Landeskirche angesehen werden kann gehören dem Landesbischof die 4 Prälaten die Direktororin (seit 2001 Margit Rupp) des Oberkirchenrats und die Dezernenten (sie führen verwirrenderweise den Titel "Oberkirchenrat") an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des "Oberkirchenrat" verwalten die Landeskirche im "Oberkirchenrat" also Verwaltungsbehörde der Landeskirche. Damit hat der Begriff seine dritte Bedeutung.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchengemeinderäten. Mehrere Kirchengemeinden bilden einen Kirchenbezirk (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar) an dessen Spitze ein Dekan steht (Ausnahme: der Kirchenbezirk Ravensburg auf Grund seiner Größe 2 Dekane). Die sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und als Gremium die Bezirkssynode deren Mitglieder von jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden. Mehrere Kirchenbezirke bilden zusammen eine Prälatur auch Sprengel genannt (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) an dessen Spitze der Prälat steht. Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die vier Prälaturen zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar) .
Die Prälaturen (auch Sprengel genannt) sind die Gebiete 4 Prälaten der Landeskirche. Sie sind nach Dienstsitz (Heilbronn Reutlingen Stuttgart und Ulm) benannt. Prälaten nehmen die Aufgaben eines Regionalbischofs wahr Visitation der Dekanatämter und Kirchenbezirke Seelsorge unter Pfarrerinnen und Pfarrern und Mitwirkung bei der der Gemeindepfarrstellen. Im Laufe der Geschichte veränderte sich Anzahl der Prälaturen und deren Dienstsitze mehrmals. folgende Übersicht soll dies näher erläutern:
Die 4 Prälaturen gliedern sich in 51 Kirchenbezirke die deckungsgleich mit den Dekanaten sind. im Kirchenbezirk Ravensburg gibt es zwei Dekanatsbezirke. Kirchenbezirke sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und als solche Träger von Einrichtungen sein und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstellen.
Die 4 Prälaturen und 51 Kirchenbezirke:
Prälatur Heilbronn (15)
Backnang
Blaufelden
Brackenheim
Crailsheim
Gaildorf
Heilbronn
Künzelsau
Mühlacker
Neuenstadt am Kocher
Öhringen
Schorndorf
Schwäbisch Hall
Waiblingen
Weikersheim
Weinsberg
Prälatur Reutlingen (14)
Bad Urach
Balingen
Böblingen
Calw
Freudenstadt
Herrenberg
Leonberg
Münsingen
Nagold
Neuenbürg
Reutlingen
Sulz am Neckar
Tübingen
Tuttlingen
Prälatur Stuttgart (13)
Bernhausen
Besigheim
Ditzingen
Esslingen
Kirchheim
Ludwigsburg
Marbach
Nürtingen
Stadtverband Stuttgart bestehend aus den Kirchenbezirken:
Die 51 Kirchenbezirke sind in ca. 1.400 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden groß wurden dass man sie aufteilte und neue Kirchengemeinden entstanden. Darüber hinaus entstanden nach Zweiten Weltkrieg auch in bislang überwiegend katholischen Gebieten Zuzüge von Protestanten neue Kirchengemeinden deren Gebiet gelegentlich auch auf mehrer Orte erstrecken kann. In Einzelfällen - insbesondere in Städten wurden inzwischen kleinere Kirchengemeinden (wieder) zu größeren zusammen gelegt. Nachdem das Interesse der Gemeindeglieder der Kirche bzw. kirchlichen Strukturen schwindet dürfte auch weiterhin zu Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden kommen dass sich deren Zahl weiter verringern dürfte.
Die Gemeinden der Evangelischen Landeskirche in singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten allem aus folgenden Gesangbüchern:
Württembergisches Gesangbuch zum Gebrauch für Kirchen und von dem Königlichen Synodus nach dem der gegenwärtigen Zeit eingerichtet Stuttgart eingeführt am Juni 1791 bzw. mit dem Titel "Gesangbuch die evangelischen Kirchen und Schulen des Königreichs
Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg Stuttgart 1842
Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg Stuttgart eingeführt 1912 ab 1936 mit "Anhang zum Gesangbuch für die evangelische Kirche Württemberg hrsg. von Landeskirchenmusikdirektor Wilhelm Gohl mit des evangelischen Oberkirchenrats"
Evangelisches Kirchengesangbuch Ausgabe für die Evang. Landeskirche in eingeführt auf Beschluss des Württemberg. Evang. Landeskirchentages 13.11.1952 zum Advent 1953
Evangelisches Gesangbuch Ausgabe für die Evangelische Landeskirche in Stuttgart; eingeführt am 1. Advent 1996
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