Dr. Ewald Bucher war vom 14. Dezember 1962 bis zum 27. März 1965 Bundesjustizminister im letzten Kabinett Adenauer sowie ersten Kabinett Erhard und vom 26. Oktober 1965 bis zum 28. Oktober 1966 Bundesminister für Raumordnung Bauwesen und Städtebau zweiten Kabinett Erhard.
Am 1. Juli 1964 kandidiert Bucher zum Amt des Bundespräsidenten Heinrich Lübke ( CDU ) der zur Wiederwahl anstand. Da Herbert Wehner ( SPD ) eine große Koalition vorbereitete stimmten die Sozialdemokraten für Lübke. Bucher verlor so mit Stimmen gegen 710 für Lübke bei 187 bereits im ersten Wahlgang (s. Bundespräsidentenwahl 1964 ).
Bucher war ein erbitterter Gegner der der Verjährungsfristen für Vergehen während der NS-Zeit. Bucher die Verjährungsfristen für materielles Recht und daher nicht nachträglich verlängerbar da dem Grundsatz nulla poena sine lege widerspreche. Die gegen seinen Willen durchgesetzte ermöglichte die Verfolgung der NS-Taten für zunächst fünf Jahre. Wegen dieser Entscheidung trat Bucher als Bundesminister der Justiz zurück.
Er war einer der vier FDP-Minister alle gemeinsam Ende 1966 zurücktraten und damit Koalition mit der CDU/CSU auflösten. Anlaß war Streit um den Haushalt. Eigentliche Ursache war der Kanzler Erhard in seinen eigenen Reihen ausreichende Unterstützung mehr hatte.
Bucher galt als ein Vertreter des Flügels der FDP. Er war jahrelang Vorsitzender Hilfsgemeinschaft Freiheit für Rudolf Heß (HFRH) die sich nach dem Tode Heß in Rudolf-Heß-Gesellschaft umbenannt hat. Die HRRH setzte sich für die Freilassung des damals noch in inhaftierten NS-Politikers ein.