Ewiger Landfriede Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Mit dem Ewigen Landfrieden wurde unter Kaiser Maximilian I. im Heiligen Römischen Reich das mittelalterliche Fehderecht abgeschafft. Ansprüche sollten fortan nicht mehr im sondern auf dem Rechtsweg geltend gemacht werden. Beschlossen wurde das am 7. August 1495 auf dem Reichstag zu Worms . Zur Wahrung des Ewigen Landfriedens wurde oberste Rechtsinstanz das Reichskammergericht in Frankfurt am Main geschaffen (später nach Speyer und nach Wetzlar verlegt).
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