Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Lehnwort Exekution kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Durchführung" Ausführung und - juristischen Sinn - Vollstreckung.
Bei einer gerichtlichen Pfändung - etwa im Falle ernsthafter Zahlungsschwierigkeiten Schuldners oder einer uneinbringlichen Wechselklage - führt vom Gericht bestellte Exekutor eine Beschlagnahme von privaten oder manchmal betrieblichen Gütern durch.