Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Unter dem Begriff Fünfte Schweiz versteht man die Gesamtheit der im lebenden Schweizerinnen und Schweizer (Auslandschweizer). Diese machen etwa ein Zehntel aller Schweizer Staatsangehörigen aus.
Seit dem 1. Juli 1992 haben Auslandschweizer das Stimm- und Wahlrecht .