Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Fürstbischof hatte den Stand gleichbedeutend eines Reichsfürsten. Titel Fürstbischof verlieh der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches .
Dieser Titel sicherte dem Bischof dem Herrscher ebenfalls die säkulare Herrschaft über seine Diözese . Somit war er den anderen Reichsfürsten Ranges auch rechtlich ebenbürtig. Ihr Herrschaftsgebiet bezeichnete als Fürstbistum .