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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 13. Februar 2012 

Fürstentum


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Der Begriff Fürstentum bezeichnet das Herrschaftgsgebiet eines Fürsten .

Unter Fürstentümern verstand man bis zur des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation 1806 die Herrschaftsgebiete der reichsunmittelbaren Reichsstände mit einem Fürsten als Oberhaupt. In Territorien war das geistliche Oberhaupt gleichzeitig auch weltliche: man sprach vom Fürstbischof oder Fürstabt . Die geistlichen Fürstentümer wurden im Zuge Säkularisation 1803 aufgehoben; die weltlichen Fürstentümer wurden entweder 1806 mediatisiert oder erlangten im Verband des Rheinbundes ihre Souveränität.

Heutzutage versteht man darunter allgemein das selbständige Herrschaftsgebiet eines Angehörigen des Adelsstandes. Dazu die Fürstentümer Liechtenstein und Monaco .




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