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Eine Fahrerlaubnis ist die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs . Umgangssprachlich wird sie als Führerschein bezeichnet wobei die Erlaubnis von der als Fahrerlaubnis ausgestellt wird während das mitzuführende den Führerschein darstellt. Das Wort "Führerschein" erscheint ersten Mal im Automobilgesetz vom 3.Mai 1909 über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen). Abgeleitet wurde Wort von "Führen von Fuhrwerken bzw. Tieren". Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt.
( gültig für Deutschland; nicht in jedem EU-Land gleiche Einteilung: jeder EU-Staat darf nationale Sonderklassen )
Die Klassen C und D werden noch befristet auf 5 Jahre ausgestellt. Danach eine ärztliche und augenärtzliche Untersuchung zur Verlängerung
Klasse A : Krafträder mit mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als km/h.
Klasse A begrenzt : Krafträder bis max. 25 kW.
Klasse A1 : Leichtkrafträder bis max. 125 cm³ und (ab 16 Jahren bis 18 bbH 80
Klasse B : Kraftfahrzeuge (Kfz) bis max. 3 5 t Gesamtmasse (zul. GM) und höchstens 8 Sitzplätzen Fahrersitz ( Pkw ); inklusive Anhänger mit zul. GM bis kg oder mit einer zul. GM bis Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die GM der Kombination 3 5 t nicht übersteigt.
Klasse C : Kfz über 3 5 t und mit 8+1 Sitzplätzen ( Lkw ); inklusive Anhänger mit zul. GM bis kg.
Klasse C1 : mittelschwere Lkw bis 7 5 t; inklusive mit zul. GM bis 750 kg.
Klasse D : Kfz mit mehr als 8+1 Sitzplätzen Busse ).
Klasse D1 : Kleinbusse mit max. 16+1 Sitzplätzen.
Klasse E (zu B C C1 D oder sonstige Anhänger d.h. schwerer als 750 kg. Bei und D1E zul. GM der Kombination 12 t zul. GM des Anhängers max. gleich Leermasse Zugfahrzeugs; keine Personenbeförderung im Anhänger bei D1E.
Klasse L : landwirtschaftliche Zugmaschinen ( Traktoren ) mit bbH bis 32 km/h und Arbeitsmaschinen und Bagger mit bbH bis 25 Mit Anhängern bis 25 km/h.
Klasse M : Kleinkrafträder (Roller Mofa) bis max. 50 und 45 km/h bbH. Ab 16 Jahren.
Klasse T (schließt L und M ein): Zugmaschinen bbH bis 40 km/h (ab 16) bzw. bis (ab 18) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bis 40 km/h.
Au der Rückseite des neuen EU-Führerscheines sich in der Spalte 12 Schlüsselzahlen. Diese beschränken die Fahrerlaubnis oder gestatten das Führen Fahrzeuges nur mit gewissen Auflagen:
Beim führen eines Fahrzeuges müssen Sie folgendes
01 Sehhilfe und/oder Augenschutz
01.01 Brille
01.02 Kontaktlinsen
01.03 Schutzbrille (nur in offenen Fahrzeugen)
02 Hör-/Kommunikationshilfe
03 Prothese / Orthese der Gliedmaßen
Sie dürfen das Fahrzeug nur fahren bei:
05.01 bei Tageslicht
05.02 in einem Umkreis von ...km des oder nur innerorts / innerhalb der Region
05.03 ohne Beifahrer oder Sozius
05.04 mit höchstens ...km/h
05.05 nur mit Beifahrer der Besitz der ist
05.06 ohne einen Anhänger
05.07 nicht auf Autobahnen
Sie dürfen nur ein Fahrzeug mit entsprechender fahren:
44.01 Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel
44.02 handbetätigte Bremse
44.03 fußbetätigte Bremse
44.04 Beschleunigungsmechanismen
44.05 Handschaltung und Handkupplung
44.06 Rückspiegel
44.07 Kontrolleinrichtungen
44.08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung Bodens mit den Füßen gleichzeitig ermöglichen
Sie dürfen nur fahren:
45 einem Kraftrad nur mit Beiwagen
50 nur einem bestimmten Fahrzeug mit der ......
51 nur einem bestimmten Fahrzeug mitdem amtlichen ......
72 Fahrzeugen der Klasse A mit höchstens ccm und höchstens 11 kw (Klasse A1)
73 dreirädigen und vierrädrigen Kraft- fahrzeugen der B
74 Fahrzeugen der Klasse C mit höch- 7.500 kg (7 5 t) (Klasse C1)
75 Fahrzeugen der Klasse B mit höchstens Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Klasse D1)
76 Fahrzeugen der Klasse C mit höchstens kg (7 5 t) die einen Anhänger mindestens 750 kg mitführen sofern die Gesamtmasse Fahrzeugkombination 2.000 kg und die zulässige Gesamtmasse Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen C1E)
77 Fahrzeugen der Klasse D mit höchstens außer dem Fahrersitz (KlasseD1) die einen Anhänger mehr als 750 kg Gesamtmasse mitführen sofern
a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse Zugfahrzeugs nicht übersteigen und
b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet (Klasse D1E).
78 Fahrzeugen mit Automatikgetriebe
79 (...) Fahrzeugen die der in Klammern Beschreibung entsprechen z.B.
"79(C1E > 12000 kg L > 3)": sind dreiachsige Züge mit Zugfahrzeug der Klasse mit Anhänger (auch mit zulassungsfreien Anhängern) mit Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg oder Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 Anhänger dessen Gesamtgewicht das Leergewicht des Zugfahrezugs bezeichnet.
Durch "79(S1 > 24 / 7500 kg)" eine Begrenzung der Klasse D und DE Kraftomnibusse mit bis zu 24 Fahrgastplätzen oder 7500 kg zulässige Gesamtmasse auch mit Anhänger
"79 (L >3)" beschränkt die Klasse CE Kombinationen mit bis zu 3 Achsen.
2 Schlüsselnummern enthalten lediglich Hinweise:
70 Umtausch des Führerscheins Nr. ..... ausgestellt ......(EU- oder UNECE -Unterscheidungszeichen)
71 Duplikat des Führerscheins Nr. ...... (EU- UNECE - Unterscheidungszeichen)
Nur in Deutschland gültige Schlüsselzahlen:
104 Es muß ein gültiges ärztliches Attest werden.
171 (bei Klasse C1): gültig auch für D mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7.500 jedoch ohne Fahrgäste
172 (bei Klasse C): gültig auch für D jedoch ohne Fahrgäste
173 (bei Klasse C1E): gültig auch zum von zulassungsfreien Anhängern bei einer Gesamt-Zugmasse von 12.000 kg
174 (bei Klasse L): gültig auch zum von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h einachsigem Anhänger (Achsen mit einem Abstand von als 1 m von einander gelten als Achse) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und wenn sie mit höchstens 25 km/h geführt Ist die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit als 25km/h müssen die Anhänger f für Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h in der nach 58 StVZO vorgeschriebenenWeise gekennzeichnet sein.
175 (bei Klasse L): gültig auch zum von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart Höchstgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h und zumFühren Kraftfahrzeugen mit bis zu50 ccm ausgenommen Fahrzeuge Klassen A A1 M
176 Die Fahrerlaubnis ist bis zur Erreichungdes .Lebensjahres auf Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses
177 (bei Klasse L): gültig auch im der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung.
178 Kl. D beschränkt auf Linienverkehr
179 Kl. D1 beschränkt auf die Beförderung überwiegend Familienangehörigen.
180 Bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres Fahrten im Inland und im Rahmen eines in einem bestimmten Ausbildungsberuf (entfällt nach Abschluss Ausbildung)