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Der Begriff Fahrkarte bezeichnet
eine kleine Karte häufig aus Karton die Entrichtung eines bestimmten Geldbetrages zur Benutzung eines Verkehrsmittels berechtigt. (z.B.: Eisenbahnfahrkarte Busfahrkarte ). Fahrkarten wurden aus dem ursprünglichen Zettelfahrschein und ermöglichten einfachere Abrechnung (durch fortlaufende Seriennummern ) und unauslöschbare Entwertung durch Lochung. Klassische werden immer seltener verwendet sie wurden durch (häufig aus Fahrscheindruckern oder Fahrscheinautomaten ausgegeben) aus Papier ersetzt. Im Luft- bzw. Schiffsverkehr wird der Regel vom Ticket gesprochen. Rechtlich ist die Fahrkarte ein genanntes "kleines Inhaberpapier" nach § 807 BGB .
in der Schützensprache einen Treffer der die außerhalb der Ringe trifft.