Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Unter Fakten (im Singular Faktum v. lat facere = bewirken machen PPP : faktum = Getanes Geschehenes) versteht man Tatsachen oder Ereignisse die nachweisbar oder zumindest belegbar sind.
Messungen sind jedenfalls Fakten die einen noch höheren Wahrheitsgehalt haben. Sie können im Allgemeinen und somit überprüft werden - am besten veränderten Bedingungen. Als Nachweis ( Beweis ) im strengen Sinn können jedoch auch nicht immer dienen allenfalls als Nachweis eines oder der Existenz eines Ereignisses .