Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Eine Faktorei war die Handelsniederlassung von Kaufleuten im Ausland oder in Übersee.
Ihr Leiter Faktor genannt war vor Ort als Vertreter Prinzipals (Geschäftsherrn) oder der jeweiligen Handelsgesellschaft Ansprechpartner allen Angelegenheiten gab Berichte und Informationen an Hauptsitz weiter und war für die Warenlogistik Lagerung und/oder Weitertransport) verantwortlich. Da Informationen aus Stammhaus erst Tage oder Wochen später ankamen dies in mittelalterlichen Handelshäusern wie der Fugger und Welser eine absolute Vertrauensstellung.