Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Falschaussage ist die wahrheitswidrige Kundgabe von Tatsachen einem bestimmten Sachverhalt gegenüber einer Behörde oder Gericht.
Die Falschaussage ist Tatbestandsmerkmal aller Aussagedelikte unabhängig ob sie uneidlich Eid (z.B. Meineid ) oder an Eides statt geleistet wird.
Problematisch ist die Einordnung des Gehalts Falschaussage. Unter welchen Voraussetzungen eine Aussage als angesehen wird ist umstritten. Nach gefestigter herrschender ist vom objektiven also tatsächlichen Widerspruch zwischen und Wirklichkeit auszugehen. Die Anhänger der subjektiven stellen dagegen darauf ab dass der Aussagende nur das berichten kann was er als wahrgenommen hat. Nach der Anschauung des Aussagenden sein Bericht wahr. Problematisch ist insbesondere die Auffassung wenn Eindrücke oder Gefühle berichtet werden nicht objektivierbar sind. Andererseits verkennt die subjektive dass durch die Wahrnehmung allein nicht das der Aussage zur Erhellung der Wirklichkeit erreicht Die objektive Ansicht bietet dem Aussagenden bei über seine Aussage mit dem Tatbestandsirrtum nach 16 StGB einen ausreichenden Schutz. Ohne weiteres besteht unabhängig von der zu vertretenden Theorie die des Aussagenden die Wirklichkeit aus seiner Erinnerung wahrheitsgetreu zu schildern. Gerade bei lückenhafter Erinnerung stets die Gefahr dass die Lücken durch oder kombinatorische Fehlinterpretationen geschlossen werden.