Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Familienwahlrecht (auch Elternwahlrecht) ist ein immer wieder zusätzliches Wahlrecht der Eltern für ihre Kinder . Die Befürworter eines Familienwahlrechts versprechen sich familienfreundlichere Politik da die Parteien dann um mit drei vier fünf oder mehr Stimmen Familien werben müssten. Zur Zeit würde der der Familien auf die politischen Entscheidungen wegen abnehmenden Bevölkerungsanteils immer weiter zurückgehen so dass als Wählerpotenzial unbedeutender würden.
Gegner verweisen auf die Verletzung von
Grundsatz der Gleichheit: niemand darf zusätzliche haben.
Grundsatz der Höchstpersönlichkeit (Unmittelbarkeit): Die Stimme nicht stellvertretend für jemand anderes abgegeben werden.