In der katholischen Kirche gibt es genau genommen zwei solcher der Begriff Fastenzeit wird jedoch nur (und auch im Sprachgebrauch) für die österliche Bußzeit verwendet:
die österliche Bußzeit (auch Passionszeit genannt) sie am Aschermittwoch und endet in der Osternacht dem des Ostersonntag .
Die katholische Kirche schreibt heute im zum Islam kein Fasten mehr vor sondern nur an diese Zeiten bewusster zu leben in persönlicher Freiheit einen Verzicht zu üben. gibt lediglich zwei vorgeschriebene Fasttage: Aschermittwoch und Karfreitag . An diesen Tagen ist das Essen Fleisch untersagt und es ist ein "Abbruchsfasten" d.h. man darf sich nur zu einer satt essen. ( siehe auch: Fastensonntag Funkensonntag Bohnensonntag )
Grundsätzlich sollte in der Orthodoxen Kirche Gläubige seine Fastenregeln mit Gott sich selbst seinem Priester oder Beichtvater abklären. Fasten "auf Faust" wird nicht empfohlen und Beten nicht Nahrungsverzicht gilt als der wichtigere der Fastenübung. Alles folgende ist also nur Vorschlag zu verstehen.
Die östlich-orthodoxe Kirche hat vier Fastenzeiten:
die große Fastenzeit die sieben Wochen Ostern beginnt und bis Ostern dauert (50 strenges Fasten)
die Apostel-Fastenzeit vom ersten Sonntag nach bis zum 28. Juni (Länge hängt vom ab leichtes Fasten)
die Maria-Entschlafung-Fastenzeit vom 1. - 14. (14 Tage mittleres Fasten)
die Weihnachts-Fastenzeit vom 15. November bis Dezember (3 Wochen leichtes 3 Wochen mittleres
Außerdem soll an jedem Mittwoch und gefastet werden.
Während der Fastenzeiten sollte sowohl die der täglichen Mahlzeiten wie auch deren Gehalt werden. Innerhalb dieser Fastenzeiten gibt es Tage strengeren und weniger strengen Regeln: die mildeste ist Verzicht auf das Fleisch von Landtieren der strengsten Form sind keinerlei Wirbeltier-Produkte (also Honig und Meeresfrüchte) kein Öl und keine Getränke erlaubt zudem sollen dann nur zwei am Tag gegessen werden und nichts zwischen Mahlzeiten. Meeresfrüchte galten in den alten Mittelmeer-Kulturen diese Regeln entstanden als minderwertige Nahrung der
An Samstagen und Sonntagen wird das jeweils um eine "Stufe" gelockert.
Für Mönche gelten strengere Regeln; je Kloster kann ein einziges gekochtes Ei pro am Ostersonntag das maximal erlaubte sein.