Landgraf Ferdinand Heinrich Friedrich von Hessen-Homburg als fünfter Sohn des 1820 verstorbenen Landgrafen Friedrich V. Ludwig geboren. war in der österreichischen Armee General der als ihn der Tod seines Bruders des Gustav am 8. September 1848 zur Regierung berief. Auf das Verlangen Landes berief Ferdinand im April 1849 einen konstituierenden Landtag und publizierte im 1850 eine mit diesem vereinbarte Verfassung die 1852 wieder beseitigt wurde. Die Reichsverfassung vom 28. März 1849 hatte er anerkannt; dem Dreikönigsbündnis trat stets österreichisch gesinnt nicht bei und war den ersten Fürsten welche im September 1850 restaurierten Bundestag beschickten. Er starb am 24. März ohne Nachkommen worauf Hessen-Homburg an Hessen-Darmstadt nach dem Krieg von 1866 aber an Preußen fiel.
HTML-Code zum Verweis auf diese Seite: <a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Ferdinand_Heinrich_Friedrich_(Hessen-Homburg).html">Ferdinand Heinrich Friedrich (Hessen-Homburg) </a>