Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Festungshaft war bis 1945 eine im StGB definierte besondere Form der Haftstrafe. Festungshäftlingen man eine ehrenhafte Gesinnung zu sie hieß daher auch Ehrenhaft . Festungshaft war eine custodia honesta ( lateinisch nichtentehrende Strafe ) ohne Arbeitszwang. Sie ersetzte sowohl Zuchthaus als auch Gefängnis und wurde vorwiegend gegen Angehörige höherer bei politischen Straftaten oder gegen Duellanten verhängt.