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Festungshaft


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Die Festungshaft war bis 1945 eine im StGB definierte besondere Form der Haftstrafe. Festungshäftlingen man eine ehrenhafte Gesinnung zu sie hieß daher auch Ehrenhaft . Festungshaft war eine custodia honesta ( lateinisch nichtentehrende Strafe ) ohne Arbeitszwang. Sie ersetzte sowohl Zuchthaus als auch Gefängnis und wurde vorwiegend gegen Angehörige höherer bei politischen Straftaten oder gegen Duellanten verhängt.

Berühmte Festungshäftlinge waren Adolf Hitler und Rudolf Hess die nach dem Marsch auf die Feldherrnhalle am 9. November 1923 (einem Putschversuch) in München ein Jahr Festungshaft in Landsberg am Lech am Lech verbüßten aber auch Karl Liebknecht der 1907 zu eineinhalb Jahren verurteilt wurde. Auch Graf von Arco-Valley der am 21. Februar 1919 den bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner erschoss wurde nach einem Todesurteil zu begnadigt.




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