Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Finanzamt ist die örtliche Behörde der Finanzverwaltung der Länder. Die Aufgaben Finanzämter sind in der Bundesrepublik Deutschland im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) Nach § 17 FVG umfassen diese die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern die Verwaltung nicht den Bundesfinanzbehörden oder Gemeinden übertragen worden ist.
In der Republik Österreich gilt im wesentlichen die Bundesabgabenordnung (BAO vom 28. Juni 1961 betreffend allgemeine Bestimmungen das Verfahren für die von den Abgabenbehörden Bundes verwalteten Abgaben BGBl. Nr. 194/1961).