Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Finanzgericht ist in Deutschland das Gericht erster Instanz für den Rechtsweg in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten abgabenrechtlichem Einschlag (d.s. Steuern und Zölle). Das entscheidet mit einem Spruchkörper von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen In Ausnahmefällen des § 79a FGO kann die Entscheidung dem Einzelrichter übertragen Gegen die Urteile des Finanzgerichtes gibt es einzig zulässiges Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) wegen des zweistufigen Gerichtsaufbaus. Gegen Entscheidungen des Finanzgerichtes besteht die Möglichkeit der Beschwerde zum BFH . Jedes Bundesland hat ein Finanzgericht eingerichtet. Nordrhein-Westfalen hat Finanzgerichte in Düsseldorf Köln und Münster ; Bayern hat zwei Finanzgerichte eines in Nürnberg das andere in München eingerichtet.