Die Finanzgerichtsordnung bestimmt den Rechtszug als Während die Finanzgerichte als obere Landesgerichte eingerichtet ist das letztinstanzliche Gericht der Bundesfinanzhof mit Sitz in München . Alle Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sind als mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern (Ausnahme: Bundesfinanzhof mit fünf Berufsrichtern).