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Flaggenverhältnis: 1:1 auf See 3:2
Die Nationalflagge der Schweiz stellt ein aufrechtes freistehendes weißes Kreuz rotem Grund dar das vom Wappen des Schwyz abgeleitet ist. Die Arme des Kreuzes 1/6 länger als breit. Der Abstand des zum Rand ist nicht festgelegt. Im Gegensatz anderen Nationalflaggen bildet die Flagge der Schweiz ein Quadrat nur auf Hochseeschiffen schweizerischer Reedereien weht rechteckige Flagge im Verhältnis 3:2.
Das Schweizerkreuz wurde bereits von den Alten Eidgenossen als gemeinsames Feldzeichen verwendet. Die früheste dokumentierte Verwendung geht die Schlacht von Laupen im Jahr 1339 zurück. Ursprünglich waren die Arme des stets schmal oft auch bis zum Rand wie in den skandinavischen Flaggen. Offizielle Hoheitszeichen aber in der Alten Eidgenossenschaft nur die der Kantone.
Eine erste gesamtschweizerische Flagge existierte während Helvetischen Republik 1798-1803 nämlich eine grün-rot-gelbe Trikolore .
1815 wurde das Kreuz zum offiziellen Schweizer Wappen wurde zunächst aber nur auf dem Siegel verwendet.
Auf Bestreben von Henri Dufour erhielten die eidgenössischen Truppen 1840 eine einheitliche Fahne welche auch vom 1848 gegründeten Bundesstaat übernommen wurde. Dufours Schweizerkreuz aus fünf Quadraten zusammengesetzt. 1889 legte die Bundesversammlung im Bundesbeschluss betreffend das eidgenössische Wappen 12. Dezember [1] die heutige Form fest bei welcher Seitenverhältnis der Arme 7 zu 6 beträgt: Wappen der Eidgenossenschaft ist im roten Felde aufrechtes freistehendes weisses Kreuz dessen unter sich Arme je einen Sechstel länger als breit