Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (auch FFH-Richtlinie) wurde 1992 als Richtlinie vom Europäischen Rat verabschiedet. Sie beinhaltet auch Schutzgebiete nach Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG von 1979. Mit der Novellierung Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG ) 1998 wurde sie auch in Deutschland
Die FFH-Richtlinie hat zum Ziel wildlebende deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser zu sichern und zu schützen. Die Schutzgebiete der FFH-Richtlinie werden unter dem Begriff "Natura2000"
Über den Schutzstatus wird gebietsbezogen und nach naturschutzfachlichen Kriterien entschieden. Die mit der verbundenen Nutzungseinschränkungen können auch nicht im Abwägungsprozess Bauleitplanaufstellungsverfahrens überwunden werden. Die Richtlinie sieht eine vor.
Eingriffe im ausgewiesenen Schutzgebiet unterliegen einer
Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden (§ 34 Abs. 1 BNatSchG ). Hier gilt ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot. Diese wird unabhängig von einer eventuell zusätzlich erforderlichen (UVP) nach dem UVPG durchgeführt auch der nach den Bundesnaturschutzgesetz wird unabhängig davon durchgeführt.
Außerdem muss eine Alternativenprüfung (§ 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG ) durchgeführt werden bei der Projekt- und untersucht werden sollen.
Eingriffe sind grundsätzlich nur dann zu wenn ein öffentliches Interesse nachgewiesen ist.