Flurstücke werden in der Abteilung Bestandsverzeichnis des Grundbuches für die Zuordnung eines Grundstücks zu einem eindeutig begrenzten Teil der Erdoberfläche verwendet. Es wird mit einer Flurstücksnummer aus einer Zahl einer Kombination von Zahl z.B. 234 a) und Buchstabe oder eine von Zähler und Nenner (z.B. 234/34) bezeichnet.