Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Folter ist das gezielte Zufügen von Schmerzen.
Der Zweck der Folter kann unterschiedlich Oft dient die Folter dazu den Gefolterten eine ihm nahestehende Person zur Preisgabe von oder zum Ablegen eines Geständnisses bewegen. Daneben kann die Folter auch dem Ziel der Abschreckung eingesetzt werden.
"Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder Strafe oder Behandlung unterworfen werden."
Das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) rechtlich von größerer Bedeutung da es - als die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen - Rechte begründet die von jedermann vor dem der Menschenrechtskonvention geltend gemacht werden können.
Das Folterverbot wird durch verschiedene Bestimmungen deutschen Straf- und Strafprozeßrechts abgesichert. So verbietet 357 StGB es Vorgesetzten ihnen untergebene Beamte zu Taten zu verleiten oder auch nur solche dulden. Ferner sind Aussagen die unter der von Folter erpreßt werden im Gerichtsverfahren nicht (§ 136a StPO ).
In Deutschland kam die Folter vermutlich mit den Inquisitions - und Hexenprozessen im späten Mittelalter auf. Zur Verurteilung eines Beschuldigten war Geständnis notwendig das mittels Folter erzwungen werden Zu den wichtigsten Foltergeräten gehörten Bein- und die die Daumen und Waden zusammenpressten. Durch die Folterleiter die Glieder gezerrt. Außerdem gehörten dazu u. der spanische Bock der Schwitzkasten und die Eiserne Jungfrau .
Alte Burg Penzlin - Folterkammer
Das Ende der Folter im Strafprozess mit der strafrechtlichen Reform der Aufklärungszeit insbesondere der Abschaffung der bis dahin geltenden Peinlichen Halsgerichtsordnung Karls des V. (Carolina) und der Zulassung des Indizienbeweises im Preußen Friedrichs des Großen 1740 eingeleitet.
Im 20. Jahrhundert wurden erneut grausame Vernehmungsmethoden angewandt. In BRD ist jegliche Beeinträchtigung der freien Willensentschließung Willensbetätigung des Beschuldigten durch Misshandlung Schlafentzug u. verboten.
Cofer Black Ex-Anti-Terror-Chef der CIA und heute im Außenministerium: " Es gibt vor und nach dem 11. September das ist alles was ich dazu werde " und " Wir haben die Samthandschuhe ausgezogen. "
Aber: Die USA bestehen weiter auf einer der für US-Bürger geltenden Immunität gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof . Wenn die Sonderregelung für Amerikaner nicht werde drohten die USA mit einem Abzug Soldaten von UN -Friedenseinsätzen hieß es aus Diplomatenkreisen in Washington.
In neuerer Zeit entwickelte sich eine gesellschaftliche Diskussion über die Zulässigkeit von Folter bestimmten Situationen. Ausgelöst wurde diese in Deutschland allem im Zusammenhang mit der Entführung des Bankierssohns Jakob von Metzler: Dem Verdächtigen Magnus waren im Frühjahr 2003 von dem Frankfurter Vizepolizeipräsidenten Wolfgang Daschner angedroht worden sollte er den Aufenthaltsort des nicht preisgeben. Ein Frankfurter Polizei-Kampfsportlehrer stand bereit Folter auszuführen. Magnus G. gab dem Druck Folterandrohung nach und sagte aus.
Dass die Anwendung der Folter in rechtlich unzulässig ist ist schon wegen des Folterverbots der Europäischen Menschenrechtskonvention unumstritten. Ob die von Folter in bestimmten Extremsituationen rechtlich zulässig kann wird von einigen Politikern und Juristen
Die Schmerzandrohung der Frankfurter Polizei verletzte nach einer Auffassung die Menschenwürde des Verdächtigen und war somit grundgesetzwidrig. Schutz der Menschenwürde ist im GG absolut er wird nicht gegen andere Rechte auch gegen das Recht Dritter auf Leben abgewogen.
Nach anderer Auffassung handelte es sich einen Fall von Gefahrenabwehr : In anderen Konstellationen sei es möglich einen Geiselnehmer sogar mit einem so genannten finalen Rettungsschuss zu töten. Die Androhung von Schmerzen demgegenüber ein milderes Mittel und müsse daher recht gestattet sein. Im übrigen verstoße die wie der finale Rettungsschuss auch nicht gegen Menschenwürde weil es sich ebenfalls um Gefahrenabwehr
Die Diskussion ist letztlich von geringer Bedeutung da mit Drohungen die nicht wahr werden können der von den Befürwortern einer angestrebte Rettungserfolg möglicherweise nicht erzielt werden kann. liegen die negativen Auswirkungen für eine effektive auf der Hand. Im Strafprozess des Magnus konnten die unter Folterandrohung gemachten Aussagen nicht werden (§ 136a StPO ). Gegen den Polizei-Vizepräsidenten der die Androhung Folter angeordnet hatte und gegen den Polizeibeamten die Androhung ausgesprochen hat wurde im Februar Anklage erhoben.
Die Problematik des unmittelbaren Zwangs im der Gefahrenabwehr beschäftigt die Rechtswissenschaft seit langem. wurde bis zum Fall Daschner insbesondere am des (fiktiven) Terroristenfalls von Niklas Luhmann diskutiert.