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Frühförderung


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Frühe Hilfen - wie die Frühförderung auch genannt wird - sind eine für pädagogische und therapeutische Maßnahmen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder in den ersten Lebensjahren (in Hessen zur Einschulung). Rechtsansprüche auf Finanzierung von Maßnahmen der Frühförderung sind im (BSHG und im SGB IX jetzt zusammengefasst) Krankenversicherungsrecht (SGB V) und für seelisch behinderte im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII / festgeschrieben. Leistungen der Frühförderung werden vor allem (interdisziplinären) Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Zentren erbracht.

Da - abhänigig vom Wohnort - Leistungen der Frühförderung äußerst unterschiedlich sind hat Gesetzgeber im Juni 2003 eine Rechtsverordnung erlassen. bewirkt dass medizinisch-therapeutische und heilpädagogische Leistungen stärker und auf der Grundlage von Finanzierungsvereinbarungen abgestimmter werden.




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