Frankfurter Reichsverfassung Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier . Diese Seite benötigt Javascript um richtig angezeigt zu werden. Die erste bürgerliche Reichsverfassung wurde von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 ausgearbeitet. Am 20. Dezember 1848 wurde die mehrmonatige Debatte über die Grundrechte in der Paulskirche vorläufig abgeschlossen und am 27. Dezember 1848 als Reichsgesetz verkündet. Die Grundrechte des deutschen Volkes bestehen aus den wichtigen bürgerlichen Menschenrechten : Reichsbürgerrecht Gleichheit vor dem Gesetz Wehrpflicht für alle Schutz gegen behördliche Willkür Pressfreiheit Glaubensfreiheit Gewissensfreiheit Versammlungsfreiheit das Recht Vereinigungen zu bilden Unabhängigkeit der Gerichte öffentliches Gerichtsverfahren Schwurgerichte mit Laienrichtern Freiheit des Besitzes . Am 27. März 1849 wurde die Reichsverfassung verabschiedet ( konstitutionelle Monarchie kleindeutsche Lösung Erbkaisertum Preußens). Gegensätze zwischen den Fraktionen der und der Kleindeutschen vor allem aber die Ablehnung der durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. und die Oktroyierung einer österreichischen Verfassung sowohl die Einführung der Grundrechte als auch Reichsverfassung scheitern.
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