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Französisches Konsulat


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Das französische Konsulat bezeichnet die Epoche in der Napoléon Bonaparte vom 10. November 1799 bis zum 1. Dezember 1804 als Erster Konsul die Alleinherrschaft inne Das Konsulat wurde am 2. Dezember 1804 der Krönung Napoléons zum Kaiser der Franzosen durch das Empire abgelöst.

Der Übergang vom Direktorium zum Konsulat wurde durch den Staatsstreich des 18. Brumaire VIII ( 9. November 1799) herbeigeführt. Am 10. November wurde Bonaparte vom Nationalkonvent unter Druck des Militärs zum Ersten ernannt.

Die Konsulatsverfassung (Verfassung des Jahres VIII) am 24. Dezember 1799 nach Volksabstimmung in Kraft.

Das Konsulat bestand aus drei vom auf zehn Jahre gewählten Konsuln. Der Erste (Napoleon) verfügte über diktatorische Vollmachten die beiden verfügten lediglich über eine beratende Stimme.




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