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Frauenstimmrecht (Schweiz)


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Das Frauenstimmrecht wurde in der Schweiz auf eidgenössischer Ebene am 7. Februar 1971 eingeführt. Die Schweiz war somit das europäische Land welches seiner weiblichen Bevölkerung die Rechte als Bürgerinnen zugestand. Bis das Frauenstimmrecht auch in Kantonen durchgesetzt war sollte es noch weitere Jahre dauern: Am 25. März 1990 gab das Bundesgericht einer Klage von Frauen aus Appenzell Innerrhoden Recht und bestätigte damit die Verfassungswidrigkeit Innerrhoder Kantonsverfassung in diesem Punkt.

Der Hauptgrund für die lange Verzögerung ohne Zweifel im politischen System der Schweiz . Bei Vorlagen welche die Verfassung betreffen allein das stimmberechtigte Volk. Um das Stimmrecht den verschiedenen Ebenen einführen zu können bedurfte jeweils die Mehrheit der stimmberechtigten Männer. Auf Ebene war zudem die Ständemehrheit nötig. Ein weiteres Hindernis lag in Tatsache dass in der Bundesverfassung (BV) von 1848 das Stimm- und an den aktiven Wehrdienst gekoppelt war (nur Wehrdienst leistete durfte Wählen und Abstimmen).

Inhaltsverzeichnis

Chronologie

18. und 19. Jahrhundert: Frauen organisieren sich

Die Französische Revolution von 1789 wird allgemein als Beginn der Frauenrechtsbewegung angesehen so auch in der Schweiz.

In der ersten Bundesverfassung von 1848 (siehe auch Geschichte der Schweiz ) wird die Rechtsgleichheit erklärt: "Alle Menschen vor dem Gesetze gleich".

Frauen werden jedoch mit keinem Wort es versteht sich aber von selbst dass nicht gemeint sind.

In den Jahren von 1860 bis 1874 organisieren sich die Schweizer Frauen erstmals nach dem Vorbild der erstarkenden Frauenbewegung in anderen Ländern). Sie fordern zivilrechtliche politische Gleichstellung für die geplante erste Revision Bundesverfassung.

Im Jahr 1874 wird die Erste Revision der Bundesverfassung Stimmvolk angenommen. Obwohl es im Vorfeld große für und wider die politischen Rechte der gab kommen auch in der neuen Verfassung Frauen vor.

1886 reichen die Frauen ihre erste Petition ans Parlament ein.

"Man hat seit Beginn der Verfassungsrevision eine Erweiterung der Volksrechte verkündet und dabei allenthalben Mögliche und Unmögliche versprochen nur die armen scheinen gleich den Poeten bei der Theilung Erde mit leeren Händen davon gehen zu Niemand spricht von ihnen und niemand gedenkt verkümmerten und unterdrückten Menschenrechten!"

schreibt Marie Goegg-Pouchoulin in ihrem von Dutzenden von Frauen Schreiben.

Diese Aktion erregt so viel Aufmerksamkeit Anfang des folgenden Jahres ( 1887 ) die Forderungen der Frauen erstmals den in eine Tageszeitung finden. In ihrem Artikel Ketzerische Neujahrsgedanken einer Frau in der Zürcher Post macht Meta von Salis auf sich und auf die Ansprüche Frauen aufmerksam. Neben den fehlenden politischen und Rechten kritisiert sie die bestehende "Ungleichheit vor Richter". Im selben Jahr fordert Emilie Kempin-Spyri erste Schweizer Juristin die Zulassung zum Anwaltsberuf scheitert vor dem Bundesgericht .

Während des Jahres 1894 bereist Meta von Salis das Land und hält in allen Städten Vorträge zum Thema "Frauenstimmrecht und die der Frau". Ihre Referate sind schlecht besucht an einigen Orten wird sie ausgepfiffen sie sich aber nicht entmutigen. Im selben Jahr in Chicago die erste Internationale Frauenausstellung statt die über die Stellung der in den verschiedenen Ländern informieren soll.

Zwei Jahre später 1896 wird in Genf der Erste Nationale Frauenkongress organisiert. Erstmals werden die Frauen als Gruppierung ernst genommen und mehrere (männliche) Redner sie dazu auf "Verbündete der Männer zu und nicht deren Feindinnen" - und sich bitte etwas zurückzuhalten mit ihren Forderungen. Als dieses Kongresses wird die erste parlamentarische Kommission dem Ziel die "Frauenfrage" zu untersuchen gegründet.

1897 schreibt Carl Hilty seinen Aufsatz zum

"Die Freiheit besteht wesentlich darin dass man der Gesetzgebung Theil nimmt; alles Andere ist Gewährung von Rechten die auf dem guten eines Dritten beruht und deshalb eine sehr Errungenschaft. Wir betrachten also unsererseits das Frauenstimmrecht den praktischen Kern der Frauenfrage."

1900 - 1959: Vorstöße und Verschleppungstaktiken

Um die Jahrhundertwende organisieren sich die im ganzen Land und bilden verschiedene Frauenvereine oder gegen das Frauenstimmrecht. Die beiden wichtigsten der Bund Schweizerischer Frauenvereine (BSF) (Dachverband Gründung 1900 ) unter der Leitung von Helene von Mülinen und der Schweizer Verband für Frauenstimmrecht (SVF) ( 1909 ).


Abstimmungsplakat von 1920

Während des Ersten Weltkrieges kommt die Bewegung ins Stocken weil Probleme im Vordergrund stehen. Unter Anderem leisten Frauenverbände die gesamte Sozialfürsorge während des Krieges die Schweiz zu diesem Zeitpunkt noch keine Sozialversicherungen kennt.

Beim Generalstreik von 1918 ist das Frauenstimmrecht die zweite von Forderungen. Im Dezember werden zwei erste Vorstöße das Frauenstimmrecht auf eidgenössischer Ebene durch die Herman Greulich (SP) und Emil Göttisheim (FDP) In zwei Motionen wird der Bundesrat aufgefordert "Bericht und Antrag einzubringen über verfassungsmäßige Verleihung des gleichen Stimmrechts und der Wählbarkeit an die Schweizerbürgerinnen wie an die

Ein halbes Jahr später im Juni 1919 reichen 158 Frauenverbände eine Petition ein um den beiden Motionen mehr Gewicht zu verleihen. In der werden die Motionen Greulich und Göttisheim von Nationalrat angenommen und zur Ausführung an den überwiesen. Dort verschwinden sie jedoch wegen "dringenderer für die nächsten Jahre in die Schreibtischschublade Bundesrat Heinrich Häberlin (FDP). 15 Jahre später 1934 übergibt Häberlin das unerledigte und ungeliebte seinem Nachfolger mit dem Hinweis: "Das Material das Frauenstimmrecht liegt in der mittleren Schublade Deines Schreibtisches".

Zwischen 1919 und 1921 finden in mehreren Kantonen Abstimmungen zur des Frauenstimmrechts auf kantonaler Ebene statt. Sie überall mit großen Mehrheiten abgelehnt.

Der Zweite Nationale Frauenkongress von 1921 in Bern verläuft ereignislos. Für einmal nicht das Frauenstimmrecht sondern die Berufstätigkeit und im Vordergrund.

1923 reicht eine Gruppe von Bernerinnen eine Beschwerde ein. Sie wollen ihr "Stimmrecht in Kantons- und Bundesangelegenheiten ausüben" werden jedoch vom Bundesgericht unter Berufung auf das "Gewohnheitsrecht" abgelehnt.

Fünf Jahre später 1928 wendet sich Nationalrat Léonard Jenni mit Petition an den Bundesrat und weist darauf hin dass der "Stimmbürger" in der deutschen Sprache Menschen beiderlei beinhaltet. Das Gesuch wird mit folgender Begründung

"Wenn man nun behauptet dass der Begriff die Schweizer Frauen in sich schließen sollte überschreitet man die Grenzen der zulässigen Interpretation begeht damit einen Akt der dem Sinne Verfassung widerspricht. [...] Die Beschränkung des Stimmrechts die männlichen Schweizer Bürger ist ein fundamentaler des eidgenössischen öffentlichen Rechts."


Die SAFFA-Schnecke von 1928

Im Sommer desselben Jahres findet die Ausstellung zur Frauenarbeit SAFFA statt. Im Umzug ein denkwürdiger Wagen mit: eine Schnecke namens Die Organisatorinnen werden für die Schnecke stark und einige Kritiker sehen diese gar als für die politische Unreife der Frauen.

Der SVF lanciert 1929 eine neue Petition für das Frauenstimmrecht und erreicht diesmal Rekordzahl von Unterschriften die sogar die geforderte Unterschriften für eine Volksinitiative überschreitet: 170397 Unterschriften von Frauen und Unterschriften von Männern. Der Katholische Frauenbund distanziert explizit von den Forderungen der anderen Frauenverbände. andere gegnerische Organisationen reagieren und 1931 nimmt die Schweizer Liga gegen das politische Frauenstimmrecht mit einer Eingabe an den Bundesrat gegen die Verpolitisierung der Schweizerfrauen". Immer wieder die Frauen und Männer der Liga allen Emma Rufer an den Bundesrat und die und bitten sie inständig von dem Thema

Die Theorie der politischen Gleichstellung der beiden ist eine vom Ausland importierte Idee. An Spitze der Frauenstimmrechtsbewegung in der Schweiz steht heute auch eine ursprüngliche Ausländerin.

Wir halten dafür dass in diesen wichtigen eigentlich nur gebürtige Schweizerinnen den richtigen Einblick können; Leute also die mit dem Wesen Demokratie und unseres Volkes ganz vertraut sind.

Während den Dreißiger- und frühen Vierzigerjahren die Bemühungen um das Frauenstimmrecht einmal mehr den internationalen Ereignissen überschattet. Mehrmals werden die Frauen während Jahren aufgefordert die "Demokratie zu schützen" worauf das Stimmrecht befürwortenden Frauenverbände antworten dazu müssten zuerst über demokratische Rechte verfügen. Gegen Ende 2. Weltkrieges kommt die Frage wieder aufs Tablett insbesondere bürgerliche (genannt "freisinnige") Frauen im Gegenzug ihrem Einsatz im FHD (militärischen Frauenhilfsdienst) ihre Rechte einfordern. Noch während des Krieges wird Aktionskomitee gegen das Frauenstimmrecht gegründet:

Wir erblicken in der Beteiligung der Frau Partei und Politik eine Gefahr für unsere und für die Einigkeit der Frauen unter die sich besonders in der sehr kritischen des Überganges vom Krieg zum Frieden ungünstig könnte.

Der dritte Nationale Frauenkongress von 1946 bringt keine neuen Fortschritte in Sachen

1948 werden im ganzen Land Feiern zum Bestehen der Bundesverfassung durchgeführt und die "Schweiz ein Volk Brüdern" gefeiert. Die Frauenverbände erklären es um einem "Volk von Brüdern ohne Schwestern" und dem Bundesrat symbolisch eine Europakarte mit einem Fleck in der Mitte. Zu diesem Zeitpunkt alle europäischen Länder außer der Schweiz das Frauenwahlrecht eingeführt. Wie zuvor die SAFFA-Schnecke wurde symbolische Karte von Kritikern als Zeichen der Unreife der Frauen interpretiert.

Im Jahr 1950 legt der Bundesrat einen Bericht an die Bundesversammlung über für die Einführung des Frauenstimmrechts einzuschlagende Verfahren Von nun an ist unbestritten dass es werden muss die Frage ist wann und

1951 wendet sich der Schweizerische Frauenkreis gegen das Frauenstimmrecht unter der Leitung von Dora Wipf einem Schreiben an den Bundesrat:

"wir glauben also dass wir guten Gewissens dürfen die Mehrheit der Schweizerinnen zu vertreten wir Sie bitten die Frage wohl zu ob in der heutigen Zeit da die mit Pflichten aller Art stark belastet ist ihr die Übernahme weiterer großer Pflichtenkreise noch darf. [...] Wir glauben nicht dass unser politisierende Frauen braucht sondern Mütter leibliche und Mütter die mithelfen dass Hass und Misstrauen werden. Wir vertreten grundsätzlich den Standpunkt dass Einführung überhaupt abzulehnen sei."

Ein Jahr später 1952 verlangen Antoinette Quinche Präsidentin des "Schweizerischen für das Frauenstimmrecht" und 1414 Mitstreiterinnen von Gemeinden die Eintragung ins Stimmregister. Mit dem die jeweiligen Kantonsverfassungen würden Frauen nicht explizit Stimmrecht ausschließen gehen sie mit ihrer Forderung vor Bundesgericht. Wie bereits 1923 werden sie Berufung auf das "Gewohnheitsrecht" ablehnt.

1957 findet eine Abstimmung statt in der für alle Schweizer Frauen obligatorisch werden soll. der Volksabstimmung ereignet sich ein Skandal: Die Frauen walliser Gemeinde Unterbäch gehen alle - unterstützt Gemeinderat - abstimmen. Der Gemeinderat erklärt dass Verfassung die Gemeinden gesetzlich zuständig seien um Stimmregister aufzustellen. Die Abstimmung wird vom Kanton und vom Bund für diese Gemeinde annulliert.


Abstimmungsplakat von 1958

Im Jahr 1958 findet einerseits die Zweite Schweizerische Ausstellung Frauenarbeit SAFFA statt andererseits erscheint das umstrittene Frauen im Laufgitter von Iris von Roten (der deswegen von verschiedenen Seiten die am Scheitern der Abstimmung von 1959 gegeben

Kurz vor der Abstimmung erscheint eine gegnerische Organisation auf dem politischen Parkett: Das Schweizerische Aktionskomitee gegen die Verfassungsvorlage über die des Frauenstimmrechts im Bund hat sich kein geringeres Ziel gesetzt die Schweiz vor dem Untergang zu retten:

"Die Vorlage missachtet mit der bloßen Kopierung Wahlrechtsverhältnisse die Besonderheiten unserer direkten Referendumsdemokratie in der Stimmbürger nicht nur wählt sondern dauernd oft recht schwierige Sachfragen entscheiden muss.

Am 1. Februar 1959 scheitert die erste Volksabstimmung über das eidgenössische Frauenstimmrecht ganz klar Volks- und Ständemehr. Protestaktionen und Frauenstreiks in ganzen Schweiz sind die Folge. Im Herbst die Frauen jedoch endlich erste Erfolge verzeichnen: erster Kanton nimmt Neuenburg das Frauenstimmrecht an die meisten anderen folgen in den anschließenden Jahren.

1959-1971: Endspurt

Nach der Ablehnung wird der Bund der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht gegründet. Der Verein argumentiert damit dass Frauen aufgrund ihrer biologischen Verschiedenheit durch ihre und rechtliche Gleichstellung benachteiligt würden.

Im Laufe des Jahres 1965 gibt es mehrere parlamentarische Motionen zur Einführung des Frauenstimmrechts auf eidgenössischer Die rechtlichen Voraussetzungen für den Beitritt der zur Europäischen Menschenrechtskonvention musste geschaffen werden. Trotzdem verhält sich Bundesrat zögerlich.

In den Folgejahren werden immer wieder an den Bundesrat gestellt. Dann erreichen die von 1968 auch die Schweiz und die schweizer Frauenbewegung . Junge Feministinnen gehen auf Konfrontationskurs und veranstalten Protestaktionen Demonstrationen im ganzen Land.

Da ihnen der SVF zu wenig ist (sie bezeichneten diesen als "gemütlich") gründen die Frauenbefreiungsbewegung FBB eine radikalfeministische Vereinigung junger Frauen. Am 1. März 1969 findet der Marsch auf Bern statt: 5000 Frauen und Männer demonstrieren dem Bundeshaus in Bern. Der Resolution von Emilie wird von den Versammelten mit großem Applaus

"Die hier versammelten Schweizerinnen fordern das volle und Wahlrecht auf eidgenössischer und kantonaler Ebene in den Gemeinden. Die Konvention des Europarates Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten darf erst werden wenn bezüglich des Stimm- und Wahlrechts Vorbehalt mehr nötig ist.

Die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter ist eine Voraussetzung für die Verwirklichung der Menschenrechte. Sämtliche Vorbehalte stellen die Glaubwürdigkeit unseres Landes als und Demokratie in Frage.

Wir fordern deshalb alle gutgesinnten Politiker und auf das Frauenstimm- und Wahlrecht im Bund den Kantonen und in allen Gemeinden so als möglich zu verwirklichen."

5000 Demonstrierende tönt nicht so spektakulär die Politiker der damaligen Zeit jedoch ziemlich Inzwischen opponierten nämlich nicht allein die radikalen und der FBB sondern auch konservative Frauenorganisationen Frauenbund Landfrauenverband Katholischer und der Evangelischer Frauenbund).


Der Marsch auf Bern

Durch Häuserbesetzungen und kämpferische Protestaktionen macht FBB auf sich aufmerksam. Die Gruppierung wird Frauenstimmrechtsverein scharf kritisiert da befürchtet wird die könnten "der Sache" schaden. Die Öffentlichkeit insbesondere jungen Menschen begrüßen hingegen die schärfere Gangart FBB.

Nun folgt ein fast endloses politisches und Her zwischen Bundesrat Nationalrat und Ständerat bis endlich eine allgemein anerkannte Abstimmungsvorlage Einführung des Frauenstimmrechts erarbeitet ist. Derweil gehen Protestaktionen der FBB weiter.

Der Abstimmungskampf selber verläuft relativ ruhig optimistisch: Alle Regierungsparteien und die beiden einflussreichsten (Gewerkschaftsbund Bauernverband) haben die JA-Parole herausgegeben. Die ist sich für einmal einig. Nach 123 Kampf seit der Bundesverfassung von 1848 gewähren schließlich die Schweizer Männer ihren aktives und passives Wahlrecht und Stimmrecht bei politischen Entscheidungen. Am 7. Februar 1971 wird die Vorlage vom (männlichen) Stimmvolk 621403 gegen 323596 Stimmen (65 7% Ja)

"Endlich endlich endlich ... Von mir fallen Die Aufgabe die seit bald hundert Jahren von einer Generation zur anderen tradiert wurde in der letzten "Männerabstimmung" vom 7. Februar ihre glanzvolle Erfüllung gefunden.

Fortan wird es nur noch Volksabstimmungen geben wahren Sinn des Wortes."
(Gertrud Heinzelmann).

Verfassungsartikel von 1971

Folgende beiden Artikel wurden am 1. 1971 in veränderter Form in der Verfassung (Änderungen unterstrichen):

Art. 74 BV:
Bei eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen haben Schweizer Schweizerinnen die gleichen politischen Rechte und Pflichten.
Stimm- und wahlberechtigt bei solchen Abstimmungen und sind alle Schweizer und Schweizerinnen die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben nicht nach dem Rechte des Bundes vom ausgeschlossen sind. Der Bund kann auf dem der Gesetzgebung über die Stimm- und Wahlberechtigung eidgenössischen Angelegenheiten einheitliche Bestimmungen aufstellen.
Für Abstimmungen und Wahlen der Kantone und bleibt das kantonale Recht vorbehalten.

Art. 136 Abs. 1 BV :
"Die politischen Rechte in Bundessachen stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu die das 18. Altersjahr haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder entmündigt sind. Alle haben die gleichen politischen und Pflichten." ::

Argumentation

Pro

  • Gleichheitsartikel (Art. 1 BV 1848): "Alle Schweizer sind vor dem Gesetz gleich"
  • Stimm- und Wahlrecht ist ein Menschenrecht - sind auch Menschen
  • Grundlegende Freiheiten dürfen nicht vom guten Willen abhängen sondern müssen direkt ausgeübt werden können
  • Wer an Gesetze gebunden ist muss in Demokratie auch das Recht haben bei der mitzubestimmen
  • Frauen haben sich im militärischen Hilfsdienst ebenso ihr Land eingesetzt wie die wehrpflichtigen Männer. haben sie auch das Recht politisch mitzubestimmen

Contra

  • Die Frauen selbst wollen das Stimmrecht gar die große Mehrheit der Schweizerfrauen ist nicht sondern gegen seine Einführung
  • Der Staat ist männlich
  • Die Frau leistet keinen Militärdienst
  • Die Frauen verstehen nichts von der Politik
  • Die Frau gehört ins Haus (diese These nicht mit der Abwertung sondern mit der der Frauen unterlegt. Politik sei ein zu Geschäft für Frauen)
  • Fehlendes Bedürfnis für das Frauenstimmrecht (Frauen hätten die Möglichkeit ihre politische Meinung indirekt über Ehemänner zur Geltung zu bringen)
  • Vorauszusehende negative Auswirkungen auf die Frauen (Verlust "Weiblichkeit" und neue Abhängigkeiten)
  • Vorauszusehende negative Auswirkungen des Frauenstimmrechts (insbesondere die der Männer aufgrund der Bevölkerungsmehrheit der Frauen)
  • Die Idee der politischen Gleichstellung der Geschlechter unschweizerisch da aus dem Ausland importiert

Auswahl beteiligter Personen

Befürworter(innen) Gegner(innen)

Parteien

  Pro Contra
1959

  • Landesring der Unabhängigen (LDU)
  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz ( SPS )
  • Partei der Arbeit (PdA)

  • Bauern und Gewerbepartei BGB (die spätere SVP )

  Die anderen Parteien erteilten ihren Mitgliedern und gaben keine Abstimmungsparole heraus.
1971

  • Freisinnig Demokratische Partei ( FDP )
  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz ( SPS )
  • Christlich-demokratische Volkspartei ( CVP ehem. Katholisch-Konservative)
  • Bauern- und Gewerbepartei (BGB heutige SVP )
  • Landesring der Unabhängigen (LdU)
  • Evangelische Volkspartei ( EVP )

Keine Parteien aber ebenfalls einflussreich:

  • Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)

  • Schweizerischer Bauernverband

keine

Literatur

  • Hardmeier Sibylle: Frühe Frauenstimmrechtsbewegung in der Schweiz (1890-1930) - Strategien Netzwerk und Gegenbewegung . Zürich 1997.
  • Dokumentationsmappe Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen: Frauen Macht Frauen- und gleichstellungspolitische Ereignisse in der Schweiz Bern 1999. Die Mappe steht auch als zur Verfügung (-> Download ).

Weblinks

Bemerkung zu den Quellen: Die meisten Zitate in diesem Artikel aus den letzten beiden verlinkten Seiten der Bern entnommen stammen jedoch ursprünglich aus öffentlich Quellen wie Staatsarchiven und Pressearchiven.
Die Bilder stammen aus der Pressemappe Zürcher Staatsarchivs zum 150jährigen Bestehen der Eidgenossenschaft sind öffentlich.

  




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