Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) der Bundesrepublik Deutschland ist die Gesellschaftsordnung die durch das Grundgesetz (Art. 18 und 21) und die nachgeordneten Gesetze aufgestellt sowie durch das Bundesverfassungsgericht präzisiert worden ist.
Die Bundesrepublik selbst versteht sich als Demokratie die sowohl das Recht als auch Pflicht hat die FDGO zu verteidigen. Die Mittel dazu sind beispielsweise das Parteiverbot oder die Aberkennung der Grundrechte .
Dieser Verfassungsanspruch muss jedoch immer wieder auf seine und Durchsetzungsfähigkeit in der Realität (Verfassungswirklichkeit) überprüft
Das Bundesverfassungsgericht definierte die FDGO als eine Ordnung die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.
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