Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Begriff freiwillige Gerichtsbarkeit umfasst in Deutschland die gerichtliche Tätigkeit nicht in Gerichtsprozessen (so genannte streitige Gerichtsbarkeit) besteht.
Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit gibt es Klage sondern das Gericht wird von Amts oder auf Antrag tätig. Es gibt keine und Beklagte sondern Verfahrensbeteiligte. Es herrscht kein Die Verhandlungen sind nicht öffentlich.
Während bei streitigen Prozessen das Parteienprinzip gibt es bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit den d. h. das Gericht bestimmt selbst was als Beweismittel heranzieht.
Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit gibt es Urteile sondern Beschlüsse . Sie werden in der Regel vom Rechtspfleger gefasst.
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