Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Freizügigkeit ist das Recht der freien Wahl des Wohn- und
In Deutschland ist Freizügigkeit garantiert durch Artikel 11 des Grundgesetzes . Eine Einschränkung der Freizügigkeit ist im Maße nur möglich zur Bekämpfung von Seuchengefahr Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen zum Schutz Jugend vor Verwahrlosung oder Vorbeugung strafbarer Handlungen. Weiterhin kann Staat die Freizügigkeit bei Menschen einschließen die und daher auf öffentliche Hilfe angewiesen sind zum Beispiel diese (finanziellen) Lasten gleichmäßig auf Länder und Kommunen verteilt werden sollen. Freizügigkeitseinschränkungen diesem Grund gab es im Wesentlichen nur der Nachkriegszeit; in jüngerer Zeit wieder für deutschstämmigen Spätaussiedler aus Osteuropa. Diese Menschen verlieren Sozialhilfeanspruch wenn sie den ihnen zugewiesenen Wohnort und umziehen. Diese Einschränkung hat das Bundesverfassungsgericht Urteil vom 17. März 2004 (1 BvR für verfassungsgemäß erklärt.