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Friedenspflicht


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Bei der Friedenspflicht handelt es sich um eine tarifvertragsimmanente Pflicht. Die Friedenspflicht verbietet den Tarifvertragsparteien Tarifvertrag während dessen Laufzeit mit Mitteln des ändern zu wollen. Grundsätzlich sind alle Regelungen Tarifvertrags während dessen Laufzeit nicht durch Arbeitskampfmaßnahmen



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