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Friedrich Gottlob Nagelmann


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Friedrich Gottlob Nagelmann (* 3. September 1889 ) ist ein fiktiver deutscher Verfassungsjurist . Es handelt sich dabei um einen populärsten deutschen wissenschaftlichen Witze vergleichbar mit Jakob M. Mierscheid und Edmund F. Dräcker . So führt das "Who is who" der deutschen Staatsrechtslehre Nagelmann als "Sachverhaltsbeauftragter insbesondere für mystische auf.

Die umfassendste Quelle über Nagelmanns Leben die Festschrift Das wahre Verfassungsrecht. Zwischen Lust und Leistung in der unterer anderem Roman Herzog Ernst Benda und Kay Nehm zu Wort kommen. Figur hat auch Eingang in einige Enzyklopädien so enthält Meyers Aktuelles Personenlexikon eine "Biographie"

Lebensgeschichte

Nagelmann wurde als Sohn des Forstrats Wilhelm Nagelmann und seiner Gattin Sophie Charlotte Kleinschmidt in Insterburg Ostpreußen (heutiges Tschernjachowsk ) geboren. 1908 machte er sein Abitur am Kant-Gymnasium in Königsberg (heutiges Kaliningrad ). Thema seines Abituraufsatzes war "Hat uns Kategorische Imperativ heute noch etwas zu sagen?". Conclusion im Aufsatz-Schluß lautete: "Er hat denn bin mit ihm bislang immer gut gefahren." diente er als Einjährig-Freiwilliger beim 1. Pommerschen Nr. 3 in Stettin . In Berlin lernte er während eines seine spätere Frau Ännchen Agathe von Brockelsdorff Ab 1910 studiert er an der Universität zu Jura Nationalökonomie und Ornithologie. Daneben betreibt er Studium der Grundlagen der Augenheilkunde und nimmt Gasthörer an forstwissenschaftlichen Vorlesungen teil. Der letzte ist nicht nur unter dem Gesichtpunkt der zu sehen sondern auch mit seiner Vorliebe juristische Fragen der lignogenen Verkehrswegeplanung zu erklären die er bereits in ersten Anfängervorlesungen erkennen ließ. Aufgrund der nachfolgenden nur noch mündlich überliefert ist sein Zitat Via lignissima melior quam nulla ".

Er setzte sein Studium der Rechte 1912 in Heidelberg Greifswald und Berlin fort; erwähnenswert sind seine Studien im Römischen Recht in Heidelberg bei von Sultzhoff. Vom Kriegsdienst wurde er wegen Leiden vor allem Stab- und Kurzsichtigkeit befreit. der Reserve wurde er als Oberstleutnant der entlassen.

1915 schloss er das Studium in Königsberg dem ersten Staatsexamen ab; er erreichte die vergebene Note: "besonders befriedigend". Im selben Jahr er Frl. von Brockelsdorff. Den Referendarsdienst absolvierte zunächst in der Kolonialverwaltung von Deutsch-Ostafrika. Hier er den späteren Legationsrat und vormaligen Vizekonsul Edmund F. Dräcker kennen der 1914 aus Bombay via Tsingtau nach Mahiwa gekommen war.

Nach verschiedenen Verwaltungs- und Gerichtsstationen bestand 1921 die Assessorprüfung am preußischen Justizprüfungsamt mit Note: "ganz gut". Von diesem Jahr an er bis 1928 in der preußischen Forstverwaltung tätig.

Seine Dissertation fertigte er über das "Das 'ius cogens' bei Adalbert von Rüppurr" Prof. M. E. Chandon in Königsberg (heute Kaliningrad ) an. Die Promotion wurde 1925 mit der Note "elegantissime" bewertet. Für selbe Jahr wird ein Studienaufhenthalt in Bonn angenommen wie aus einer Gedenktafel an Haus in der Kessenicher Straße hervorgeht wo seit 1924 gewohnt haben soll.

Auch als Gerichtsassessor am Amtsgericht Halle/Saale er seine Arbeiten am sechsbändigen Einführungswerk "Die Forstverwaltung" Berlin 1930 fort. Zudem veröffentlichte er Beiträge in "Der Forstverwalter".

Ab 1930 war er an das Reichsaußenministerium abgeordnet. befasste er sich u.a. mit rechtsvergleichenden Untersuchungen Reichserbhofgesetz. Bekannt wurden daraus die sog. Nagelmann'sche zur Rechtsvergleichung die zum Grundtenor manchen Repetitioriums " Manches ist anders manches genauso ". Unklar ist ob mit die Schreibweise ist oder auf Nagelmanns ostpreußische Herkunft zurückzuführen In einem nicht datierten Autograph Nagelmanns ist Schreibweise Mannches ist anders Mannches genauso zu finden. Ein anderes Schriftstück enthält darauf dass Nagelmann seine beiden kaschubischen Kurzdrahthaarteckel und Mannches genannt haben könnte.

Trotz seiner Weigerung in die NSDAP einzutreten gelang es ihm durch Empfehlung Prof. Dr. Delle-Erdmann und Ministerialdirigent Dr. Czibultski Reichsjustizministerium tätig zu werden. Dort war er an der Hinterlegungsordnung und an der Justizbeitreibungsordnung In dieser Zeit brach auch sein belletristisches durch. So schrieb er den Gedichtband "Insterburger (1938) und den autobiographischer Roman "Erlebnisse eines a. d. Luhe 1940) der durch seine in Elternhaus Studium und Berufstätigkeit erworbenen Kenntnisse Beschreibung des forstlichen Seins noch heute besticht.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er und in das Bundesministerium der Justiz übernommen. beteiligte er sich an den vorbereitenden Arbeiten BVerfGG. Ab 1952 war er an das BVerfG als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet. Hier wirkte er an Entscheidungen mit u.a. dem Erschöpfungsbeschluss BVerfGE 2 und dem Junktimklauselbeschluss BVerfGE 4 219. 1956 zog er sich zur Vertiefung seiner Arbeit aus dem aktiven Dienst zurück. Gleichwohl er weiter für das Staatswohl insbesondere als Mentor des Bundestagsabgeordneten Jakob Maria Mierscheid . In Baden-Baden wurde laut Zeitungsberichten eine Straße nach Gottlob Nagelmann benannt.

1992 meldete er sich dann bei der Fakultät der Universität Potsdam . Dort ist er inzwischen als Sachverhaltsbeauftragter für mystische Sachverhalte (u.a. Haushalt und Finanzen tätig. In seinem Aufsatz "Qualitätssicherung in der (DStZ 2002 885) beschäftigt er sich mit Persönlichkeitsbildung und Outputsteigerung von Richtern durch intensive (Natural Born Judicial Resource Management).

Literatur

  • Umbach D.C./Urban R./Fritz R./Böttcher H.-E./v. Bargen J.: Das wahre Verfassungsrecht. Zwischen Lust und Leistung. Baden-Baden (Nomos Verlagsgesellschaft) 1984. Mit einem von Prof. Dr. Wolfgang Zeidler einem Zwischenwort Prof. Dr. Roman Herzog und einem Nachwort von Prof. Dr. Ernst Benda .

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