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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenDonnerstag, 23. Mai 2013 

Fruchtnektar


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Fruchtnektar ist ein Getränk zur menschlichen Ernährung ein Lebensmittel . Er wird aus Saft oder Mark einer Frucht Wasser und hergestellt. Bei manchen Früchten handelt es sich um verdünnten und gesüßten Saft (z.B. Orangennektar) anderen ist es gar nicht möglich Saft gewinnen (z.B. Bananen). Hier wird Fruchtmark genommen mit Wasser verdünnt damit es flüssig wird.

Nektar

In der Verordnung über Fruchtnektar und Fruchtsirup ist festgelegt welchen Fruchtsaftgehalt ein Nektar mindestens besitzen muss. Der genau vorgeschriebene richtet sich nach der Sorte des verwendeten Obstes und liegt zwischen 25 % und %.

Der Rest besteht aus Wasser mit ohne Zugabe von Kohlendioxid . Fruchtnektar darf bis zu 20 Prozent Zucker zugesetzt werden. Daneben darf noch Milchsäure (E 270 5 g/l) Citronensäure (E 330 5 g/l) und Ascorbinsäure 300 Qs ) zugesetzt werden.

Saft und Fruchtsaftgetränk

Neben dem Nektar existieren im Lebensmittelrecht der "hochwertigere"

und das genüber dem Fruchtnektar noch (weil noch stärker verdünnte)

  • Fruchtsaftgetränk (Mindestfruchtgehalt je nach Fruchtart 6 - %)

Im Handel wird Saft meist teurer und ein Fruchtsaftgetränk im allgemeinen billiger als der entsprechende Nektar angeboten. Dem Verbraucher sind die Qualitätsunterschiede den Getränken selten klar zumal auch die hier keinerlei "Aufklärungsbedarf" sieht.

Fruchtnektare in der wikipedia




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