Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Fußgänger ist ein Verkehrsteilnehmer der Verkehrsmittel benutzt sondern zu Fuß geht.
Im allgemeinen nutzt er dabei den Fußgängerweg (auch Gehweg Bürgersteig oder Gehsteig ). In Deutschland finden sich die für relevanten Vorschriften im § 25 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
In Österreich werden der Exekutive unter Titel Unbegründetes Stehenbleiben auf Gehsteigen zahlreiche Möglichkeiten zu Maßregelung gewährt.
Ein Fußgänger kann Lasten mit einem Handwagen oder Stoßkarren transportieren.