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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Fusion (Wirtschaft)


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Eine Fusion ist ein Zusammenschluss von bislang selbständigen Unternehmen und zwar der Weise dass ein oder mehrere Unternehmen Kontrolle über ein oder mehrere andere Unternehmen

Inhaltsverzeichnis

Wettbewerbsrecht

Fusionen oder Zusammenschlüsse - so der rechtliche Terminus - in den meisten Staaten einer (meist präventiven) Zusammenschlusskontrolle sofern der Zusammenschluss eine bestimmte Mindestbedeutung Die Fusionskontrolle steht Zusammenschlüssen entgegen die eine Stellung eines oder mehrerer Unternehmen begründen oder Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft tritt an die Stelle der nationalstaatlichen unter bestimmten Voraussetzungen die europäische Zusammenschlusskontrolle.

Wichtige Fusionen der letzten Jahre

Autokonzerne

Pharmafirmen

  • Sandoz und Ciba zu Novartis
  • Glaxo und Wellcome zu Glaxo/Wellcome
  • Dezember 1999 : Rhône-Poulenc SA und Hoechst AG zu

Versandhäuser

  • Karstadt und Quelle zur Karstadt Quelle AG

Energieversorger

  • VIAG und VEBA zu e-on
  • VEW und RWE zu RWE AG

Stahlerzeuger/Maschinenbauer

Transportdienstleister

Banken

  • Die Bayerische Hypotheken und Wechselbank und die Bayerische Vereinsbank zur Hypovereinsbank
  • 1998 Die Schweizerische Bankgesellschaft und der Schweizerische Bankverein zur UBS AG

Siehe auch

Weblinks




Bücher zum Thema Fusion (Wirtschaft)

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