Eines der aufsehenerregendsten Urteile ergangen wegen und Aufstachelung zum Rassenhass war das sog. "Deckert-Urteil" des Mannheimer aus dem Jahr 1994 . In diesem Urteil dass Deckert mit nach Auffassung des Bundesgerichtshofs zu milden Strafe belegte schrieb der Richter am Landgericht Dr. Rainer Orlet als Berichterstatter in großen Strafkammer über den Angeklagten er sei "charakterstarke verantwortungsbewußte Persönlichkeit mit klaren Grundsätzen". (...) In der Urteilsbegründung heißt es weiter: "...seine politische Überzeugung die ihm Herzenssache ist er mit großem Engagement und erheblichem Aufwand Zeit und Energie."
Nach Auffassung des Bundesamts für Verfassungsschutz zählt Deckert zu den "aggressivsten unter Revisionisten". Derzeit ist Deckert als Geschäftsführer eines tätig.