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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 13. Februar 2012 

Gütergemeinschaft


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Gütergemeinschaft ist nach deutschem Familienrecht ein vertraglicher Güterstand zwischen Eheleuten (vgl. 1415 ff. BGB). Sie wird durch notariellen vereinbart. Durch die Gütergemeinschaft wird das gesamte der Eheleute grundsätzlich vollständig gemeinschaftliches Vermögen beider (Gesamtgut). Dagegen verwaltet jeder Ehegatte sein Vorbehaltsgut ihm zustehende beschränkte persönliche Dienstbarkeiten) und Sondergut die Gegenstände die durch Ehevertrag dazu erklärt sind) selbständig. Erwerb eines Ehegatten während bestehender (Arbeitseinkommen Schenkung Erbschaft) fällt automatisch ins Gesamtgut. Gütergemeinschaft endet nicht durch Tod eines Ehegatten durch Scheidung. Der Güterstand der Gütergemeinschaft ist eher seltener geworden. Der Regelfall ist die Zugewinngemeinschaft .

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