Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die GEMA ( Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ) ist eine Verwertungsgesellschaft die in Deutschland Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten Musikern und Verlegern von Musikwerken vertritt die in ihr sind.
Die Mitgliedschaft in der GEMA ist da die sich aus dem Urheberrecht ergebenden Rechte automatisch bestehen. Es bleibt Urheber also selbst vorbehalten seine Rechte selber oder dies der GEMA zu übertragen. Um die GEMA vertreten zu werden müssen Urheber Komponisten und Textdichter bzw. ihre Verleger ihre bei der GEMA anmelden. Nutzer dieser Werke Hersteller von (Bild)Tonträgern Rundfunk-und Fernsehsender Veranstalter von uvm. erwerben bei der GEMA die jeweils Rechte für die Nutzung gegen die Zahlung angemessenen Vergütung die dann nach Abzug einer an die Berechtigten ausgeschüttet wird. Die GEMA vereinsrechtlich organisiert ist also eine "Non-Profit"-Organsiation und 2003 rund 60.000 Komponisten Texter und Musikverleger .
Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich musikalische Werken aus dem so genannten "Weltrepertoire" GEMA müssen Gebühren an die GEMA abgeführt die diese nach einem komplexen Verteilerschlüssel an Mitglieder ausschüttet. Die Vergütung erfolgt nach einem das zwischen U-Musik und E-Musik unterscheidet; ein einzelnes Lied aus der Popmusik wird beispielsweise mit 12 Punkten bewertet mit grossem Orchester instrumentiertes Werk von mehr sechzig Minuten Dauer dagegen mit 1.200 Punkten.
Auch für Geräte und Medien die Kopieren von Musik ermöglichen müssen pauschale Abgaben genannte Pauschalabgabe) abgeführt werden die bereits im enthalten sind und zunächst an die Zentralstelle private Überspielungsrechte (ZPÜ) gehen und von dort einem ein Teil an die GEMA weitergeleitet Die Höhe der Abgaben auf CD-Rohlinge lagen Juni 2002 bei 6 14 Cent pro Rohling.
Die IFPI beantragte im Januar 2004 den 1997 vereinbarten Vergütungssatz für die Lizenzierung von von derzeit 9 009 Prozent des Herstellerabgabepreises 5 6 Prozent zu senken. Die GEMA diesen Vorstoß als "Versuch der deutschen Tonträgerindustrie ihre Probleme auf Rücken und zu Lasten der schöpferischen Komponisten Textdichter zu lösen" .
Rechtsgrundlage der Arbeit von Verwertungsgesellschaften ist anderem das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) vom 9. September 1965 das den Betrieb von Verwertungsgesellschaften ermöglicht.
Die GEMA wurde am 24. August 1947 von den Alliierten als Rechtsnachfolgerin der STAGMA ( Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte ) gegründet. Die STAGMA war im September 1933 von der Reichsmusikkammer unter Joseph Goebbels durch Liquidation und Gleichschaltung mehrerer unabhängiger Verwertungsgesellschaften gebildet worden.
Die erste dieser Vorläuferorganisationen war die ( Anstalt für musikalische Aufführungsrechte ) die 1903 auf Initiative von Komponisten und Verlegern anderem Richard Strauss Paul Lincke und Kollegen von der Genossenschaft Deutscher Komponisten in Berlin gegründet wurde. Der Name stammt von einer anderen dieser Organisationen die 1915 entstand.
In letzter Zeit besonders häufig im mit Maßnahmen der Recording Industry Association of America ( RIAA ) dem Digital Millennium Copyright Act ( DCMA ) ( und Entwicklungen wie dem Digital Rights Management ( DRM ) von Microsoft erwähnt.
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