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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Gebührenordnung für Ärzte


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Die Gebührenordnung für Ärzte regelt die Abrechnung medizinischer Leistungen bei Privatpatienten d.h. Patienten die bei einer privaten Krankenkasse versichert sind.

Gebührenordnung für Ärzte GOÄ stammt vom November 1982 und wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1522) veröffentlicht. Sie zuletzt geändert durch die Vierte Änderungsverordnung vom Dezember 1995 (BGBl. I S. 1861 ff.)

Sie trat am 1. Januar 1996 Kraft. Sie wird auf dem Boden der von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates

In den ersten 12 Paragrafen der wird ihr Anwendungsbereich und andere allgemeine Dinge die GOÄ erklärt. So darf der Arzt für Leistungen abrechnen die nach den Regeln ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche erforderlich sind. Leistungen die über das Maß medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen darf er berechnen wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen worden sind.

Inhaltsübersicht der ersten 12 Paragrafen der GOÄ

  • §1 Anwendungsbereich
  • §2 Abweichende Vereinbarung
  • §3 Vergütungen
  • §4 Gebühren
  • §5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des
    • §5a Bemessung der Gebühren in besonderen Fällen
    • §5b Bemessung der Gebühren bei Versicherten des der privaten Krankenversicherung
  • §6 Gebühren für andere Leistungen
    • §6a Gebühren bei stationärer Behandlung
  • §7 Entschädigungen
  • §8 Wegegeld
  • §9 Reiseentschädigung
  • §10 Ersatz von Auslagen
  • §11 Zahlung durch öffentliche Leistungsträger
  • §12 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung

  

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