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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenDonnerstag, 23. Mai 2013 

Garantie


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Eine Garantie (v. frz.: garantie v. altfränk. weren gewährleisten sicherstellen) ist eine Zusicherung eines Handelns in einem bestimmten Fall.

Im Bereich des Handels ist die Garantie eine zusätzlich zur Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie mit dieser verwechselt.

Beispiele sind:

  • "14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen"
  • "Preisgarantie" (Rücknahme wenn die Konkurrenz nachweisbar billiger
  • "3 Jahre Garantie" (besonders schwammig weil keiner was diese eigentlich wirklich umfasst)
  • "5 Jahre Reparaturgarantie" (Kann auch Reparatur auf des Kunden bedeuten)
  • "20 Jahre Nachkaufgarantie für Ersatzteile"
  • "Vor-Ort-Garantie" (Händler kommt zum Aufstellungsort der Ware dort zu reparieren Ersatzware wird vor Ort
  • "Bring-in-Garantie" (Ware muss für Reparatur zum Händler werden Ersatzware muss beim Händler abgeholt werden)

Weblinks




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