Gebühren nennt man in der Finanzverwaltung besonderen Vergütungen welche von den Zahlungspflichtigen für von ihnen veranlasste öffentliche (Staats- Gemeinde-) Leistungen für Benutzung von öffentlichen (Staats- Gemeinde-) Anstalten werden. Da sie in besondern Fällen gezahlt während die Steuern allgemein aufgelegt sind nannte die Gebühren auch früher besondere Steuern zum von letztern als allgemeinen Steuern. Zu jenen Steuern müßten dann auch die meisten Verkehrssteuern werden. Ebenfalls abzugrenzen ist die Gebühr vom der keinen zwingenden Gegenleistungscharakter haben muss.
Im weiteren Sinn bezeichnet man als alle Vergütungen welche überhaupt für speziell hervorgerufene entrichtet werden im engeren nur solche welche begehrte Leistungen die dem Begehrenden auch einen bringen zu zahlen sind.
Die Gebühren sollen die Kosten der nicht überschreiten (die gesamten Gebühren von einer die Gesamtkosten der entsprechenden Leistungen wobei die freilich verschieden abgestuft sein können) in der sogar dieselben deswegen nicht erreichen weil auch Gesamtheit von solchen öffentlichen Leistungen Vorteil zieht der Bestand der Anstalten für die Rechtspflege die Handhabung der letztern kommt dem Ganzen einzelne Rechtshandlung dem Einzelnen zu gute). Die zwischen allgemeinen und Sonderinteressen sind fallweise zu Die Gebühren sind vielfach nach der Kostenverschiedenheit Leistungen gegebenenfalls auch nach der Zahlungsfähigkeit der abgestuft. Werden gesetzlich festgesetzte Gebühren durch die überschritten so kann der Straftatbestand der Gebührenüberhebung § 352 StGB verwirklicht sein.
Ihre Rechtfertigung finden die Gebühren in Billigkeit da jeder für von ihm besonders Kosten auch aufkommen soll dann darin dass Zahlung häufig zu hohe Anforderungen gestellt würden. Gebühren fließen heute meist in die Staatskasse zum Teil aber auch was früher mehr Fall war in die Tasche der Funktionäre wie die Sporteln oder "Kosten" für Akte Gerichtsbarkeit (heute insbesondere die Gebühren der Rechtsanwälte Notare und Gerichtsvollzieher vgl. Gerichtskosten ).
In der Praxis werden Gebühren bei möglichen Vorkommnissen erhoben so im Gebiet der Rechtspflege insbesondere aber in der Verwaltung bei und Ereignissen unterschiedlichster Art.
Dieser Artikel basiert weitgehend auf einem Artikel Meyers Konversationslexikon von 1888