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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenFreitag, 24. Mai 2013 

Gebundene Entscheidung


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Bei einer gebundenen Entscheidung muss die Verwaltung wenn alle Voraussetzungen für ein Tätigwerden die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen treffen. Dabei ihr kein Ermessen zu. Sollte die Verwaltung ihrer Verpflichtung nachkommen kann der Bürger dies durch eine erzwingen.



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