Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Gefahr im Verzuge ist ein Begriff aus dem deutschen
Sie liegt nach verschiedenen Bestimmungen der ( StPO ) bei der Anordnung von Zwangsmaßnahmen dann wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses Ziel der Ermittlung ganz oder teilweise vereiteln Somit sind z.B. Wohnungsdurchsuchungen durch die Staatsanwaltschaft ihre Hilfsbeamten auch ohne richterlichen Beschluss möglich zu erwarten ist dass die Einholung des (auch telefonisch) zu lange dauern würde und Ziel der Durchsuchung (z.B. Auffinden von Beweismitteln Personen) somit gefährdet wäre.
Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001 wird der der Gefahr im Verzuge sehr eng ausgelegt muss einer jeweiligen Einzelfallprüfung stand halten. Die Anordnung einer Durchsuchung ist die Regel die die Ausnahme. Gefahr im Verzug muss mit begründet werden die auf den Einzelfall bezogen Reine Spekulationen hypothetische Erwägungen oder lediglich auf Alltagserfahrung gestützte fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus. und Strafverfolgungsbehörden haben nach dieser Entscheidung im des Möglichen tatsächliche und rechtliche Vorkehrungen zu damit die in der Verfassung vorgesehene Regelzuständigkeit Richters auch in der Masse der Alltagsfälle bleibt.