Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Gegenkönig bezeichnet man einen König der - aufgrund zerrütteter instabiler oder Machtverhältnisse oder nicht geregelter oder umstrittener Thronfolge gegen einen noch amtierenden König aufgestellt wurde diesen zu stürzen. Gegenkönige traten in Wahlmonarchien wie dem deutschen Reich häufiger auf als in Erbmonarchien wie England oder Frankreich .
Manche der Gegenkönige konnten sich mit Herrschaftsanspruch durchsetzen und wurde als rechtmäßige Könige (z.B. Friedrich II. ). Bei einigen ist ihr Status als oder Gegenkönig bis heute umstritten.